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Senat der Universität Köln votiert gegen Zivilklausel - Die Notwendigkeit einer zivilen Wissenschaftsorientierung bleibt
Pressemitteilung des Arbeitskreises Zivilklausel der Universität Köln
Der Senat der Universität zu Köln stimmte am Mittwoch, dem 03.07.2013, gegen die Einführung einer Zivilklausel. Damit sind die Ansprüche einer Wissenschaft, die zu einer friedlichen und menschenwürdigen Weltentwicklung beiträgt, aber keineswegs zurückgedrängt. Schon jetzt steht fest, dass die Debatte weitergeführt wird.
Auf der letzten Sitzung des Senats der Universität Köln, des höchsten Gremiums der universitären Selbstverwaltung, wurde der Antrag des Arbeitskreises Zivilklausel eingebracht, die Universität möge sich als öffentliche Einrichtung zum Ziel setzen, zu einer friedlichen und menschenwürdigen Entwicklung der Welt beizutragen. Hierfür hatten sich bei einer studentischen Abstimmung Ende 2010 über 2/3 der beteiligten Studierenden ausgesprochen sowie über 160 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität im Rahmen einer Unterschriftensammlung. Für diese erfreuliche Möglichkeit einer zivilitätsfördernden Wissenschaft standen am Tag der Antragsberatung ca. 50 anwesende Zivilklausel-BefürworterInnen. Beantragt wurde, dass die Universität folgenden Passus als positive Zielsetzung und Entwicklungsaufgabe in ihre Grundordnung aufnimmt:
„Sie [die Universität] trägt als zivile Einrichtung zu einer friedlichen und zivilen Entwicklung der Gesellschaft bei, zu Völkerverständigung und zur Humanisierung der Lebensverhältnisse weltweit. Die Universität sieht sich der Aufklärung verpflichtet, sie fördert ein gesellschaftlich verantwortliches Handeln ihrer Mitglieder sowie die kritische Reflexion der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen der Zeit.“
Dieser Antrag wurde mit einer deutlichen Mehrheit von 8 Gegenstimmen, einer Enthaltung, sowie einer Ja-Stimme abgelehnt. Die Mehrheit der SenatorInnen orientierte sich damit an der formaljuristisch vorgetragenen Argumentation des Justiziariats, welches in dem Antrag eine mögliche Gefährdung der Freiheit der Wissenschaft sah.
Stefan Brackertz von den GEW-Studis NRW und vom Arbeitskreis Zivilklausel erläutert: „Die Argumentation mündete in der abenteuerlichen These, der Anspruch einer gesellschaftlich verbessernden, humanen Wissenschaftsausrichtung sowie eine ambitionierte kritische Öffentlichkeit würden eine Einschränkung der Forschungsfreiheit bedeuten. Dabei wurde allerdings nicht gesagt: Wessen Freiheit muss gegen die Öffentlichkeit verteidigt werden? Und was mag das für eine Wissenschaft sein, die das Ziel von Humanität und Zivilität statt als Bereicherung als eine Einschränkung versteht? Die Argumentation des Justiziariats der Universität ist nicht zu halten: Die Universität ist eine öffentliche Einrichtung, die Ergebnisse der Wissenschaft tangieren alle. Die Freiheit der Wissenschaft – wie sie im Grundgesetz verankert ist – bedeutet keine Freiheit ohne gesellschaftliche Verantwortung, sondern soll ein Wirken für eine friedliche, soziale, demokratische und menschenwürdige Gesellschaft gerade ermöglichen.“
Thomas Steffen, ebenfalls Mitglied des Arbeitskreises Zivilklausel, ergänzt: „Indem die positiven Möglichkeiten der Wissenschaft nicht reflektiert werden sollen, verteidigt der Senat faktisch den Status quo, nämlich die steigende Einflussnahme von externen Geldgebern und ihren partikularen Interessen auf die Hochschulen. Und diese sind die reale Einschränkung der Wissenschaft. Eine positive Entscheidung hingegen wäre auch ein entscheidender Schritt gewesen, sich gegen diese Bedrängung zu konstituieren. Auf Grundlage der Zielsetzung gesellschaftlicher Verbesserung lässt sich auch eine ausreichende öffentliche Finanzierung der Hochschulen, welche wesentlich für die Unabhängigkeit von externen Geldgebern ist, besser begründen.“
Agnes Kamerichs vom Arbeitskreis Zivilklausel resümiert: „Mit der Ablehnung des Antrags ist der Anspruch, dass die intellektuelle Arbeit aller auf eine Lösung gesellschaftlicher Probleme und auf eine friedliche Entwicklung der Welt gerichtet wird, nicht zurückgedrängt worden. Mehrere SenatorInnen haben für eine Weiterführung der Diskussion gesprochen. Konkret ist bei der anstehenden Erstellung des Leitbildes der Universität die Verankerung einer zivilen Orientierung der Wissenschaft im Gespräch. Für einen politischen Durchbruch hat es noch nicht gereicht. Aber alle sind gefordert, neu zu reflektieren und zu entwickeln, welche positive Bedeutung für alle Menschen die eigene und gemeinsame wissenschaftliche Betätigung gerade in der aktuellen Krise haben kann und muss.“
Pressemitteilung des Arbeitskreises Zivilklausel der Universität Köln
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Created: 2013-07-15 07:42:17
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