01.02.2013 Arbeitgeber-Trojaner unzulässig
Sorry, most articles are not available in English yet

Keine fristlose Kündigung wegen geheimer Internet-Überwachung

Das Schweizer Bundesgericht hat Urteile der Vorinstanzen aufgehoben: Arbeitgeber dürfen die Computer-Aktivitäten ihrer Angestellten nicht im Geheimen überwachen.

Der Arbeitgeber des Ausbildungschefs und stellvertretenden Zivilschutzkommandanten in Bellinzona vernmutete, dass dieser den Amtscomputer während der Arbeitszeit arbeitsfremd nutze. Er installierte eine Spionagesoftware, die die Tätigkeiten des Mannes drei Monate lang aufzeichnete. In kurzen Zeitabständen wurden heimlich Screenshots angefertigt, die die Vermutung des Arbeitgebers bestätigten. Die fristlose Kündigung wurde jedoch aufgehoben, da eine derartige Überwachung unverhältnismässig sei.

Mehr dazu bei http://www.blick.ch/news/schweiz/keine-fristlose-kuendigung-wegen-geheimer-internet-ueberwachung-id2188911.html

Alle Artikel zu


Category[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link to this page: a-fsa.de/e/1ZG
Link to this page: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/3389-20130201-arbeitgeber-trojaner-unzulaessig.htm
Link with Tor: http://a6pdp5vmmw4zm5tifrc3qo2pyz7mvnk4zzimpesnckvzinubzmioddad.onion/de/articles/3389-20130201-arbeitgeber-trojaner-unzulaessig.htm
Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Schweiz #Urteil #Ueberwachung #Trojaner #Grundrechte
Created: 2013-02-01 08:36:54


Kommentar abgeben

For further confidential communication, we recommend that you include a reference to a secure messenger, such as Session, Bitmessage, or similar, below the comment text.
To prevent the use of this form by spam robots, please enter the portrayed character set in the left picture below into the right field.

We in the Web2.0


Diaspora Mastodon Twitter Youtube Tumblr Flickr FsA Wikipedia Facebook Bitmessage FsA Song


Impressum  Privacy  Sitemap