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Gekündigt, weil er einen Song auf Facebook zitierte
Der Song Bück Dich Hoch der Hamburger Band Deichkind beschreibt den Arbeitsalltag in vielen Büros. Weil er diesen Song in seinem Facebook-Profil lobte, erhielt er von seinem Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung. Er klagte gegen die Kündigung einigte sich aber mit seinem Arbeitgeber außergerichtlich. Somit ist nicht klar, ob das Lied rechtlich als Satire oder Beleidigung zu werten ist.
Nach Angaben von Gerichten häufen sich Fälle, in denen Leute, die bei Facebook über ihre Arbeitgeber herziehen, anschließend arbeitsrechtlich Schwierigkeiten bekommen. Ein Marktforschungsunternehmen erwartet, dass weltweit 60% der Unternehmen bis 2015 Programme zur Überwachung von externen Social-Media-Aktivitäten implementieren werden.
Mehr dazu bei http://mobil.zeit.de/;s=We6qW6EbMcwHlBh3ENgah12;fitScript=0/karriere/beruf/2012-06/arbeitsrecht-facebook-kuendigung
Anmerkung: 1. Was im Netz steht lebt ewig! 2. Jeder hat ein Recht aus Anonymität. Nutzt dieses Recht!
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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Anonymisierung #KlagesozialeNetzwerke #Facebook
Created: 2012-07-26 07:26:59
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