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Mitreisenden hören mit oder blicken auf ihren Laptop
Ganz einfach mal die Texte auf dem Laptop des Reisenachbarn mitlesen oder das Handy-Telefonat mithören. Was darf man/frau? Der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert hat klargestellt, dass demjenigen, der mehr oder weniger zufällig im Zug Einblick in sensible Daten erhält, kein Vorwurf zu machen ist. Für den Schutz ihrer Daten, ist die Person zuständig, die diese Informationen bewusst oder unbewusst öffentlich macht.
Mehr dazu bei http://wissen.dradio.de/datenschutz-shoulder-surfing-im-selbstversuch.36.de.html?dram:article_id=207270
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Tags: #Verbraucherdatenschutz #Persoenlichkeitsrecht #Privatsphaere
Created: 2012-06-01 09:09:00
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