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12.06.2011: Anonymität muss bei IPv6 gewahrt bleiben
Johannes Caspar, der Datenschutzbeauftragte in Hamburg, stellt klare Forderungen an den Datenschutz bei Verwendung von IPv6. "Soweit die Nutzer, die bislang eine dynamische Adresse hatten, diese in Zukunft fest zugewiesen bekommen, wird die IP-Adresse wie eine für die Telekommunikation vergebene Rufnummer als Bestandsdatum behandelt. Dies hätte zur Folge, dass eine Löschung erst über ein Jahr nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Provider erfolgen könnte."Deshalb ist es wichtig, "in Zukunft die Möglichkeit einer dynamischen Vergabe der IP-Adressen sicherzustellen, ..." Dazu müssen entsprechende Regelungen durch den Gesetzgeber geschaffen werden.
Mehr dazu im taz Interview unter http://www.taz.de/1/netz/netzpolitik/artikel/1/anonymitaet-muss-gewahrt-bleiben/
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Tags: #Ueberwachung #ipv6 #privacyextensions #Scoring #Polizei #Geheimdienste #Anonymisierung #Grundrechte #Verbraucherdatenschutz
Created: 2011-06-12 09:28:34
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