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Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten - Passenger Name Records (PNR)
Update Dezember 2012: Am 17. Dezember will der federführende Innenausschuss des Europäischen Parlaments eine Abstimmung über diese neue Form der Vorratsdatenspeicherung auch für Flugreisen in und aus der EU durchführen. Der Digitale Gesellschaft e. V. und nopnr.org starten deshalb eine Online-Aktion, die sich an die deutschen Europaparlamentarier richtet. Diese sollen damit aufgefordert werden gegen die zu erwartende EU Richtlinie zu stimmen und andernfalls ihr Abstimmungsverhalten oder besser ihre angeblichen Argumente mitzuteilen.
EU-Kommissions Vorschlag zur EU-Fluggastdatenspeicherung (.pdf) vom 2.2.11
EU-Kommissions Vorschlag für die Richtlinie von April 2012 (.pdf) der jetzt zur Abstimmung steht
Eine Einschätzung des MdEP Jan Philipp Albrecht http://www.janalbrecht.eu/themen/datenschutz-und-netzpolitik/eu-fluggastdaten-rasterfahndung-in-der-luft-verhindern.html
Zum Unterschreiben zur Online-Aktion
Update April 2012:PNR Abstimmung im EU Parlament: 409:226
Speicherung unserer Reisedaten über 15 Jahren
Update März 2012: Schreib deinem MEP! Contact your MEP
Update Oktober 2011: Wer mit wem schlief - Was Fluggastdaten verraten
Update Juni 2011: Sign petition "No retention of passenger data"
Die USA hatten nach 2001 mit mehreren Staaten bilaterale Abkommen über die Weitergabe von Reisedaten geschlossen, um vor der Ankunft der Reisenden diese auf Terrorverdacht überprüfen zu können. Was alles in so einem Passenger Name Record (PNR), zu deutsch Passagiernamensregister, enthalten sein kann, steht auf unserer Seite Definition Fluggastdaten. Es ist auf jeden Fall viel mehr als der Name des Reisenden und seine Abflugs- und Ankunftszeiten.
Es werden alle Daten und Vorgänge rund um eine Flugbuchung (auch Hotel- oder Mietwagenbuchung) elektronisch aufgezeichnet und über einen gewissen Zeitraum auch nach Ende der Flugreise noch in den jeweiligen Computerreservierungssystemen gespeichert.
Aktion Freiheit statt Angst e.V. stellt dazu fest: das ist eine unzulässige Vorratsdatenspeicherung!
Leider ist das nun kein Problem allein für USA-Reisende. Seit einigen Monaten plant auch die EU eine eigene Fluggastdatenbank aufzubauen, sogar mit der von Großbritannien geforderten Option diese unsägliche Praxis auf Bahn- und Schiffsreisen auszudehnen.
Wir müssen also neuerdings unterscheiden:
USA PNR
Unter großem Druck durch die USA hat die Europäische Union bereits 2007 die Übermittlung der Fluggastdaten an die Vereinigten Staaten von Amerika beschlossen. Auch an Kanada und Australien werden diese Daten übermittelt. Das Abkommen mit Kanada vom Juli 2005 wird nicht mehr angewandt, weil die Beurteilung der Kommission über ein "angemessenes" Datenschutzniveau im September 2009 ausgelaufen ist.
Die Bedingungen dieser Abkommen werden zur Zeit neu verhandelt. Dennoch fließen weiterhin die Daten. Zusätzlich blockieren die USA derzeit jegliche Verbesserungen beim Datenschutz und üben Druck auf Kanada aus, kein Abkommen vor ihnen mit der EU zu schließen.
Der EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht hat zu diesen Verhandlungen festgestellt:
- Weder die USA noch die EU-Kommission haben bisher nicht deutlich machen können, dass die gesamte Maßnahme überhaupt notwendig ist. Solch ein flächendeckender Grundrechtseingriff darf aber überhaupt nur dann vorgenommen werden, wenn nachgewiesen ist, dass er "notwendig und verhältnismäßig in einer demokratischen Gesellschaft" ist, so der EuGH. PNR-Daten enthalten u.a. auch Informationen über Hotelbuchungen und Sitzplatznachbarn, so dass laut dem PNR-Experten Edward Hasbrouck damit herausgefunden werden kann "wer mit wem schläft".
- Die Abkommen sollen den Behörden erlauben, die Daten auf Vorrat zu speichern. Dem hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom März 2010 aber extrem enge Grenzen gesetzt und zudem betont, dass eine Vorratsdatenspeicherung in noch weiteren Sektoren als der Telekommunikation sehr schnell an eine absolute verfassungsgemäße Grenze stößt, da sonst eine Totalüberwachung droht. Die Grünen lehnen die flächendeckende Überwachung völlig Unverdächtiger nach wie vor ab.
- Die Daten werden für Risiko- und Trendanalysen verwendet. Dabei würden die Passagiere aufgrund nicht öffentlicher und auch für die Betroffenen nicht nachvollziehbarer Risiko-Profile der Sicherheitsbehörden dauerhaft elektronisch in verschiedene Schubladen sortiert. Das Bundesverfassungsgericht hat 2006 einer solchen Rasterfahndung enge Grenzen gesetzt.
Die Website NoPNR.org erklärt zur Herausgabe und Weitergabe von PNR Daten an Drittstaaten, dass dabei Menschenrechte gefährdet sind, so z.B. durch die Todestrafe in den USA.
NoPNR! - Keine Daten für die Todesstrafe
EU PNR
Angelehnt an bestehende provisorisch angewandte Abkommen zur Weitergabe und Auswertung von Passagierdaten an die USA und andere Staaten und parallel zu deren Neuverhandlungen wird durch die Innenkommissarin Cecilia Malmström an einer EU-Richtlinie für die Speicherung und Auswertung von Passagierdaten (Passenger Name Records, PNR) für Zwecke der Strafverfolgung gearbeitet .
Am 2. Februar 2011 hat sie einen Entwurf für ein EU-eigenes PNR-System vorgelegt. Die zu speichernden Daten sind ähnlich den Abkommen mit den USA und anderen Staaten, aber sie sollen in der EU nur 5 Jahre, statt wie in den USA 15 Jahre, gespeichert werden. Nach 30 Tagen findet eine unvollständige Pseudonymisierung statt. Diese kann jederzeit wieder rückgängig gemacht werden. Die gespeicherten Daten werden mit diversen Datenbanken der EU und der Mitgliedsstaaten abgeglichen und auch "anhand im Voraus festgelegter Kriterien" gerastert. Rasterfahndungen bieten die Gefahr von automatisierten Fehlentscheidungen/-urteilen, die für die Betroffenen gravierende Folgen haben können.
Die "Option", solche Daten auch zu speichern, wenn Europäer per Schiff, Fähre, Bus oder Bahn reisen stellt eine Beschränkung der Reisefreiheit dar und beschädigt die freie Entwicklung der Menschen und ihrer Gesellschaft.
Insgesamt ist zu kritisieren:
- Der Nutzen der Maßnahme ist zweifelhaft.
- Es sind Rückschlüssen auf das Privatleben möglich.
- Eine Rasterfahndung, wie sie mit den Daten beabsichtigt ist, ist nach einem BVerfG-Urteil unzulässig.
- Das Vorhaben ist eine Vorratsdatenspeicherung, die nach einem BVerfG-Urteil unzulässig ist.
- Die Korrektheit der Daten ist nicht nachweisbar.
- Es sind deshalb Fehlschlüsse zu erwarten und bereits aufgetreten.
- Das Grundrecht auf Freizügigkeit wird eingeschränkt.
Auch andere kritisieren die Absicht der EU Kommission:
So hat sich der EU Datenschutzbeauftragte, Peter Hustinx, für umfangreiche Nachbesserungen an den von der EU-Kommission umrissenen neuen Grundlagen für die Weitergabe von Flugpassagierdaten an Drittländer ausgesprochen. Nach seiner Ansicht müssten die Voraussetzungen für die Sammlung und Verarbeitung von Flugpassagierdaten "deutlich eingeschränkt werden".
Auch der deutsche Bundesrat hält die Initiative der EU Kommission zur Sammlung und Auswertung von Flugpassagierdaten (EU-PNR) für unausgereift. Er stellt einer am 18.3.2011 verabschiedeten Stellungnahme "erhebliche Bedenken" gegen den Richtlinienentwurf fest.
Der EU-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht kommt zu diesen Feststellungen:
- Die Kommission hat bisher nicht deutlich machen können, dass die gesamte Maßnahme überhaupt notwendig ist. Solch ein flächendeckender Grundrechtseingriff darf aber überhaupt nur dann vorgenommen werden, wenn nachgewiesen ist, dass er "notwendig und verhältnismäßig in einer demokratischen Gesellschaft" ist, so der EuGH.
- Die EU-Kommission schlägt vor, die Daten fünf Jahre zu speichern. Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung vom 2. März 2010 sind maximal 6 Monate zulässig. Zudem hat das BVerfG eine zentrale Speicherung bei Regierungsbehörden mit noch höheren Hürden versehen als die Speicherung bei den privaten Betreibern. Das BVerfG hat zudem betont, dass eine Vorratsdatenspeicherung in noch weiteren Sektoren als der Telekommunikation sehr schnell an eine absolute Grenze stößt, da sonst eine Totalüberwachung droht. Die Grünen lehnen die flächendeckende Überwachung völlig Unverdächtiger nach wie vor ab.
- Die EU-Kommission sieht vor, dass die Passagiere aufgrund nicht öffentlicher und auch für die Betroffenen nicht nachvollziehbarer Risiko-Profile der Sicherheitsbehörden beurteilt werden. Solch eine Rasterfahndung ist vom Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 4. April 2006 nur in Einzelfällen zugelassen worden, wenn Tatsachen auf eine konkrete Gefahr für den Bestand und die Sicherheit des Staates sowie Leib, Leben und Freiheit von Personen hindeuten.
Aktion Freiheit statt Angst e.V. mahnt an, dass bei allen Massendatenabgleichen und statistischen Verfahren zur Beurteilung einer Gefährdung noch ein weiterer Aspekt hinzu kommt: die falschen Verdächtigungen.
Je mehr Daten erhoben und verknüpft werden, desto mehr Menschen werden fälschlicherweise ins Fadenkreuz geraten, während die Chance für die tatsächlichen Kriminellen steigt, dem Raster zu entgehen. Der US-amerikanische Sicherheitsexperte Bruse Schneier hat dies eindrücklich am Beispiel der US-No-Fly-Liste aufgezeigt.
Siehe dazu: Bruce Schneier, 25.08.2004: "U.S. 'No-Fly' List Curtails Liberties":
und Wikipedia (EN) - No Fly List
Unser Flyer zum Thema Aktion FsA Flyer Fluggastdaten (PNR)
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Created: 2011-06-09 16:04:14
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