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US Studie will mehr DNA Daten der Bürger
Die Verfasser einer vom National Institute of Justice finanzierten und jüngst veröffentlichten Studie zum Einsatz von DNA-Tests bei Eigentumsdelikten sehen darin künftig eine "Revolution der Strafverfolgung". Sie behaupten, mittels der Auswertung von DNA-Proben mehr als doppelt so viele Verdächtige identifizieren zu können wie mit traditionellen Ermittlungsmethoden und bedauern, dass z.Zt. nur die DNA Daten von Verurteilten vorliegen.
Sie fordern eine verpflichtenden genetischen Erfassung bereits bei Verhaftungen anzuordnen. Eine solche Regelung hatte im vergangenen Frühjahr der damalige Sprecher des Justizministeriums, Erik Ablin, angekündigt.
Neben den Kosten von 1400$ pro DNA Analyse sollten die Forscher auch mal nach Deutschland schauen: Dass der Schuss bei DNA-Analysen manchmal aber auch nach hinten losgehen kann, zeigt der sogenannte Phantom-Fall. Jahrelang suchte die Polizei in Deutschland eine unbekannte Frau, deren DNA an zahlreichen Tatorten gesichert worden war. Allein die Heilbronner Polizei arbeitete rund zwei Jahre lang mit 30 Mann an dem Fall.
Das Bundesverfassungsgericht hat glücklicherweise in zwei Entscheidungen (2000 und 2001) den Einsatz von DNA-Tests in der Strafverfolgung grundsätzlich nur erlaubt, wenn eine richterliche Anordnung vorliegt. Voraussetzung ist jedoch eine vorangegangene Straftat von erheblicher Bedeutung sowie eine Prognose, dass weitere schwere Straftaten folgen könnten.
Mehr dazu bei http://www.heise.de/newsticker/Kriminaltechnische-DNA-Analysen-sorgen-fuer-Aufruhr--/meldung/135763
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Created: 2009-04-06 07:41:55
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