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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) teilt heute in einer Presseerklärung{footnote}Pressemitteilung des BVerfG vom 27. Februar 2009: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-017.html{/footnote} mit, dass der Eilantrag in Sachen "Bayrisches Versammlungsgesetz" teilweise erfolgreich ist. Damit sind nun wesentliche Vorstöße der gerade abgewählten Staatsregierung vom Tisch, die die Versammlungsfreiheit in Bayern spürbar einschränken und unverhältnismäßige Überwachungsmöglichkeiten schaffen würde.
Das "Aktionsbündnis Freiheit statt Angst" begrüßt diese Entscheidung und fordert die Gesetzgeber der Länder auf, weitere Eingriffe in das Versammlungsrecht zukünftig zu unterlassen.
Die Richter argumentieren, dass die im nun gekippten Gesetz festgelegten Bußgeldbestimmungen die „sichere Wahrnehmung des Versammlungsrechts zumindest erheblich“ gefährden. Sie argumentieren weiter, dass die neu geregelten polizeilichen Beobachtungs- und Dokumentationsmaßnahmen die Staatsmacht „zu einer anlasslosen Aufzeichnung des gesamten Versammlungsgeschehens einschließlich der Ablichtung der einzelnen Versammlungsteilnehmer“ ermächtigt. Das Bundesverfassungsgericht hebt hervor, dass die „anlasslose Datenbevorratung, die allein an die Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit (...) anknüpft“, zu „durchgreifenden Nachteilen“ für Bürgerinnen und Bürger führt, die ihre verfassungsmäßige Rechte zur demokratischen Meinungsbildung ausüben. Wieder einmal muss das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte der Menschen in diesem Land gegen die Begehrlichkeiten der Politik und der Sicherheitsorgane verteidigen.
Diese Entscheidung ist eine klare Absage an die Einschränkung der Grundrechte der deutschen Bürgerinnen und Bürger zugunsten einer zügellosen Sicherheitsmaschinerie. Sie ist gleichzeitig ein starkes Signal gegen die immer weiter zunehmende anlasslose Vorratsdatenspeicherung im Namen von Recht und Ordnung.
Lotar Küpper vom Aktionsbündnis Freiheit statt Angst betont: "Die Versammlungsfreiheit als grundlegendes Element der demokratischen Willensbildung muss als fundamentales Grundrecht innerhalb unser Demokratie unbedingt geschützt werden. Schon jetzt sind einige Hürden im Versammlungsrecht zu hoch, wenn beispielsweise ein Bauarbeiter wegen seiner Stahlkappenschuhe seine Freiheitsrechte nach der Arbeit nicht wahrnehmen kann."
Das Aktionsbündnis bewertet diese neuerliche Standhaftigkeit der Hüter unserer Verfassung sehr positiv, fordert aber den Gesetzgeber auf, bei künftigen Gesetzesvorhaben die Konformität mit der deutschen Verfassung herzustellen, bevor Gesetze wiederholt von Karlsruhe zurechtgestutzt werden müssen.
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Tags: #Bundesverfassungsgericht #BVerfG #Versammlungsrcecht #Bayern #Urteil
Created: 2009-02-28 18:55:35
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