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Datenschützer warnt vor Missbrauch von Handy-Ortung
Paragraf 98 des Telekommunikationsgesetzes verlange eine schriftliche Einwilligung, geortet zu werden. Zudem müsse der Handy- Nutzer bei jeder fünften Ortung per Textmitteilung (SMS) darüber informiert werden. Unseriöse Anbieter umgingen diese Regelung aber, so Schaar. «Wenn jemand fälschlicherweise für mich eine solche Erklärung abgibt, habe ich als Betroffener kaum eine Möglichkeit herauszufinden, ob mein Handy geortet wird. Hier ist Missbrauch Tür und Tor geöffnet.»
Bedenklich sei, dass die Bundesnetzagentur akzeptiere, dass die Einwilligungserklärungen an die Ortungsdienste gehen, die nicht wüssten, wem das zu ortende Handy wirklich gehört. «Auf diese Weise könnte jemand, der bloß meine Handynummer kennt, unter dem Namen "Micky Maus" erfahren, wo ich mich aufhalte», sagte Schaar. Besser wäre es, wenn die Einwilligung dem Mobilfunkunternehmen erteilt würde, das über die Kundendaten verfüge und diese zuordnen könne.
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Tags: #Arbeitnehmerdatenschutz #Verbraucherdatenschutz #Handyortung #GPS #DSB #Persoenlichkeitsrecht
Created: 2010-05-30 07:54:27
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