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Einsatz von Drohnen für Aufnahmen in zivilen Aufgabenbereichen wird
geprüft
Inneres/Antwort
Berlin: (hib/STO/BOB) Die Bundesregierung plant keinen Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen - sogenannten Drohnen - zur routinemäßigen Videoüberwachung des öffentlichen Raumes in Deutschland. Dies geht aus
der Antwort der Regierung ( 17/765
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/007/1700765.pdf> ) auf eine
Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke ( 17/636
<http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/006/1700636.pdf> ) hervor.
Danach wird derzeit der Einsatz von "Unmanned AirCraft System" (UAS) für
Video- und Fotoaufnahmen in zivilen Bereichen geprüft, die nicht den
polizeilichen Aufgabenfeldern zuzuordnen sind. So können UAS laut
Regierung beispielsweise im Rahmen des Bevölkerungs- und
Katastrophenschutzes durch das Technische Hilfswerk im Zusammenhang mit
Naturkatastrophen und Großschadenslagen zum Einsatz kommen.
Wie es in der Antwort weiter heißt, nehmen die Polizeien des Bundes und
der Länder Einsatzerprobungen von Drohnen in Deutschland vor. Die
Bundespolizei führe zwei Langzeiterprobungen für den Einsatz in
besonderen polizeilichen Lagen durch. Zu den Erprobungen der
Landespolizeien liegen der Bundesregierung laut Vorlage keine
Erkenntnisse vor.
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Created: 2010-03-02 15:33:15
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