Die Novellierung des BKA Gesetz
Die Novellierung des BKA Gesetzes geht auf einen Entwurf von Bundesinnenminister Schäuble zurück. Durch diese Änderung sollen dem Bundeskriminalamt weitere Befugnisse eingeräumt werden, die üblicherweise Länderpolizeien und Geheimdiensten zustehen.
Neben der umstrittenen Online-Durchsuchung sollen die neuen §§ 20a bis 20x des Gesetzentwurfes unter anderem folgende Befugnisse regeln:
- Raster- und Schleierfahndung,
- Einsatz von verdeckten Ermittlern,
- Lauschangriff (auch innerhalb der Wohnung dritter Personen),
- Videoüberwachung innerhalb der Wohnung,
- heimliches Betreten von Wohnungen,
- Abschwächung des in § 53 der Strafprozessordnung enthaltenen Rechts auf das Berufsgeheimnis von Ärzten, Anwälten und Journalisten
Außerdem soll das BKA das Recht erhalten, präventive Ermittlungen ohne konkreten Tatverdacht in eigener Regie durchzuführen. Im Rahmen so genannter "Vorfeldermittlungen" unterliegt das BKA nicht der Leitungsbefugnis der Staatsanwaltschaft. Erst wenn die Ermittler des BKA meinen, dass die Erkenntnisse ausreichend sind, muss die Bundesanwaltschaft informiert werden. Abhörmaßnahmen dürfen auch gegen Berufsgeheimnisträger wie Strafverteidiger oder Geistliche durchgeführt werden.
Mit der Schaffung einer "Bundespolizei" wird auch gegen das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdienst in Deutschland verstossen, das die Alliierten in ihrem Polizeibrief vom 14. April 1949 aufgrund der Erfahrungen in der Nazizeit gefordert hatten. Das Trennungsgebot ist im Verfassungsschutzgesetz von 1990 verankert. Das Wissen der Geheimdienste, das weit über die Gefahrenbekämpfung und Strafverfolgung hinausreicht darf danach nicht mit den polizeilichen Zwangsbefugnissen zusammengeführt werden
12. November 2008 Lesung und Zustimmung durch CDU/CSU und SPD im Bundestag (Wir waren mit einer Kundgebung dagegen vor dem Reichstag beteiligt.)
Am 28. November erhielt dieser Entwurf keine Mehrheit im Bundesrat und musste in den Vermittlungsausschuss. Dort gab es jedoch nur geringfügige Änderungen (z.B. Online Durchsuchungen nur mit Richtergeneghmigung).
Vom 17.-19. 12. wurde das Gesetz erneut im Bundestag und nun auch im Bundesrat beschlossen und am 29.12.2008 durch Unterschrift von Bundespräsident Köhler rechtskräftig.
Vertreter von Oppositionsparteien und von Bürgerrechtsorganisationen haben Verfassungsklagen angekündigt.
Auch die Aktion Freiheit statt Angst wird, wie bei den Aktionen am 12.11., weiterhin seine Ablehnung dieses verfassungswidrigen Gesetzes deutlich machen.
Gegen das Gesetz gibt es eine Verfassungsbeschwerde von Gerhard Baum über die noch nicht entschieden worden ist.
Zum Gesetzestext und weiteren Informationen: /themen/88-definitionen/995-gesetzestexte
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Tags: #FsaMitteilung #Novellierung #BKA #Gesetz #Online-Durchsuchung #Lauschangriff #Videoueberwachung #Bundesanwaltschaft #Polizei #Geheimdienst
Erstellt: 2009-02-06 20:45:31 Aufrufe: 11160
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