03.02.2010: Arbeitgeber haben bei ELENA keine Sorge um Datenschutz
Die verbreitete Sorge vor möglichem Datenmissbrauch teilen die Arbeitgeber aber nicht. Denn dafür gebe es bislang keine Belege, sagte Gunkel. Es sei gesetzlich festgelegt, dass ein Zugriff auf die Arbeitnehmer-Daten nur mit Zustimmung der Betroffenen erfolgen dürfe. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte unter anderem kritisiert, dass nach wie vor nicht befriedigend beantwortet sei, ob die Datensammlung tatsächlich verhältnismäßig sei. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und der Ärzteverband Marburger Bund wollen das System rechtlich prüfen lassen.
Mehr dazu bei http://www.rp-online.de/wirtschaft/news/Auch-Arbeitgeber-sehen-Elena-kritisch_aid_801952.html
Anmerkung: Es sind ja auch nicht ihre Daten (über Profit, Geschäftsstrategie,...). Aber welcher Arbeitnehmer kann die Freigabe seiner Daten bei der Beantragung von Arbeitlosen-, Kinder-, oder Wohngeld verweigern? Damit dürfte dann der Leistungsanspruch erloschen sein.
Genau wie beim immer noch fehlenden Arbeitnehmerdatenschutzgesetz hat der Arbeitnehmer keine Wahl ob er seine Zustimmung zur Verarbeitung seiner Daten gibt oder nicht. Er kann in der Regel genau einmal seinem Chef das Lesen seiner E-Mails verbieten. Danach hat er die Freiheit sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen.
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Tags: #Arbeitgeber #ELENA #Datenschutz #Arbeitnehmerdatenschutzgesetz #Arbeitnehmerdatenschutz #MarburgerBund #verdi
Erstellt: 2010-01-03 08:42:02 Aufrufe: 4002
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