Neues BKA Gesetz fast so schlecht wie das Alte
Bis zum 1.7. hatte das BVerfG der Regierung aufgegeben das teilweise verfassungswidrige BKA Gesetz vom November 2008 zu reparieren. Auch nachdem das Gericht diese Frist bis 2026 verlängerte, peitschte Schwarz-rot letzten Donnerstag am späten Abend ein Placebo durch den Bundestag. (BKA Gesetz in weiten Teilen verfassungswidrig )
- Klare Vorgaben, ab wann und wie lange Daten gespeichert werden dürfen, fehlen im Gesetz.
- Die "vorsorgende Speicherung" von Personendaten in Polizeidatenbanken ist weiter unlar und bleibt erlaubt.
- Die Bedingungen für eine Überwachung von Kontaktpersonen und ob Kontaktpersonen von Kontaktpersonen ebenso betrachtet werden dürfen, wurde nicht verbessert.
Das vorgelegte Gesetz sei "mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht vereinbar" zitiert Netzpolitik.org den kritischen Sachverständigen Prof. Dr. Clemens Arzt von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.
Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider hatte dazu aufgerufen, die Fristverlängerung zu nutzen, um das Gesetz in einem Guss zu überarbeiten anstatt sich mit kleinen Formulierungsänderungen zu begnügen. Ihr fehlt vor allem eine Festlegung zur Überwachung von Kontaktpersonen, um deren Intimsphäre zu bewahren. Hier hatte das BVerG gefordert den sogenannten Kernbereich privater Lebensgestaltung mehr zu schützen.
Nach fast 17 Jahren ist das verfassungswidrige Gesetz in einer neuen Hülle weiter - bzw. neu - gültig und wieder müssen dagegen Klagen vor dem BVerfG eingebracht werden und wieder wird es Jahre dauern bis eine Entscheidung dazu vorliegt, die dann wieder nur kosmetisch umgesetzt wird. Auf diese Weise wird die Regierung niemanden von der "Qualität der Demokratischen Grundordnung" im Land überzeugen ...
Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2025/trotz-fristverlaengerung-schwarz-rot-peitscht-aenderung-des-bka-gesetzes-durch-den-bundestag/
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Erstellt: 2025-07-03 09:53:19
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