21.04.2025 Widerspruch gegen ePA weiter möglich

Durchschnittlich gut fünf Prozent"

... der gesetzlich Versicherten haben bisher einer elektronischen Patientenakte (ePA) widersprochen. so eine Abfrage des SPIEGEL beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. Die Widerspruchsquote lag am Anfang des Jahres - zum Einstieg in die Zwangsdigitalisierung unserer Gesundheitsdaten - bei 3% und ist in den letzten Wochen weiter angestiegen. 

Viele Widersprüche hat die Techniker Krankenkasse (TK) zu verzeichnen. Es sind dort 7%, was in Menschen 840.000 Versicherte ausmacht. Spitzenreiter ist die IKK classic mit derzeit 9%. Die Bundesregierung hatte nach eigenen Angaben sogar mit 20% Widersprüchen gerechnet.

Weiterhin laufen in den "Modellregionen" weiter Tests, um Sicherheitsmängel zu beseitigen und neue Funktionen zu erproben. Der SPIEGEL stellt fest, dass Experten noch immer Einwände gegen eine zentrale Speicherung von sensiblen Gesundheitsdaten äußern.

Auch weiterhin ist ein Widerspruch gegen eine ePA möglich. Die Akte wird dann für Zugriffe gesperrt. Auch einzelnen Funktionen oder dem Zugriff bestimmter (Fach-) Ärzte kann widersprochen werden. Allerdings glt auch weiterhin, dass bisher kaum Funktionen für die Versicherten zur Verfügung stehen, da an den Apps immer noch entwickelt wird.

Warum wir Bedenken gegen die zentrale Speicherung unser aller sensiblen  Gesundheitsdaten haben, steht z.B. hier

Um alle unsere Artikel zur ePA lesen zu können, kann man in unserem Web nach "ePA+eGK" suchen.

Mehr dazu bei https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/elektronische-patientenakte-millionen-versicherte-haben-widerspruch-eingelegt-a-4d0ca38b-3e64-45fd-b83f-e433cfd9bb8e


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Erstellt: 2025-04-21 07:20:47
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