Längst überfälliges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Diese Feststellung sollte im "digitalen Zeitalter" selbstverständlich sein. Auch die Macher von Onlinemedien müssen recherchieren können und einen Anspruch auf Auskunft haben. FragdenStaat hat sogar extra eine Zeitung gedruckt, um dieser Diskriminierung zu entgehen.
Nun hat das Bundesverwaltungsgericht im Zuge einer Klage von FragdenStaat geklärt: Presse ist Presse, egal ob digital oder gedruckt. Das ist ein großer Erfolg!
Gerichte und Behörden haben bisher Onlinemedien immer wieder die Auskunft auf Presseanfragen verweigert oder einfach gar nicht reagiert. Damit muss nun Schluss sein! FragdenStaat schreibt uns dazu:
"Arne, unser Chefredakteur, hatte nach Presserecht vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesnachrichtendienst geklagt, weil dieser ihm die Beantwortung von Presseanfragen zur Nutzung der Spionagesoftware „Pegasus“ verweigerte.
Die Software kann unbemerkt Smartphones ausspionieren sowie Anrufe und verschlüsselte Kommunikation auslesen. Bekannt ist „Pegasus“, weil es von autoritären Regimen gegen die Opposition und Journalist*innen eingesetzt wird. Auch deutsche Behörden sollen im Besitz der Software sein."
Natürlich hat auch das aktuelle Urteil seinen bitteren Wermutstropfen: "Leider muss der Bundesnachrichtendienst auch zukünftig keine Fragen dazu beantworten. Mit dem Urteil hat zwar das antiquierte Presseverständnis von vielen Behörden und Gerichten endlich ein Ende. Der Bundesnachrichtendienst kann sich dennoch aus der Affäre ziehen und weiter dazu schweigen, ob er die umstrittene Pegasus-Software einsetzt. Das ist der enttäuschende Part des Urteils."
Freuen wir uns erst einmal über den Sieg, jetzt können Onlinemedien ihre neu gewonnenen Rechte einsetzen - sehen wir mal was man mit dem positiven Teil des Urteils anfangen kann ...
Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/artikel/klagen/2024/11/bverwg-pressefreiheit-onlinemedien/
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Erstellt: 2024-11-18 08:49:12 Aufrufe: 94
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