BKA Gesetz
Das Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, kurz BKA-Gesetz (bzw. BKAG 1997), vom 1. August 1997 regelt in drei Abschnitten die Aufgaben des Bundeskriminalamtes.
Die Neufassung des BKA-Gesetzes (Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt) wurde vom Deutschen Bundestag am 12. November 2008 mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU und SPD verabschiedet.[2] Für das zustimmungspflichtige Gesetz fand sich jedoch im Bundesrat am 28. November keine Mehrheit. Nachdem das Gesetz den Vermittlungsausschuss nach einigen Änderungen passierte und der Bundesrat den geänderten Entwurf am 19. Dezember 2008 akzeptierte, ist das Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten.
Was steht im neuen BKA Gesetz?
Viele vom Bundesverfassungsgericht als grundgesetzwidrig und damit unzulässig definierten Maßnahmen werden erneut in ein Gesetz geschrieben. Hat man bisher vermutet, dass bei vielen Gesetzesvorhaben einfach „handwerkliche“ Fehler gemacht wurden und deshalb das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber durch seine Urteile auf diese Irrtümer aufmerksam machen musste, so handelt es sich jetzt mindestens um Vorsatz.
Wir finden in dem Gesetzestext vielfältige Einschränkungen unsere Grundrechte:
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Auskunfts- und Zeugnisverweigerungsrecht - Ade für Familienangehörige und auch für Geistliche, Strafverteidiger und die Abgeordneten des Bundestages und der Landtage(§ 20c,u)
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Rasterfahndung wird zum allgemeinen Werkzeug bereits als bloße Vorfeldmaßnahme (§ 20j). Rasterfahndung ist der computertechnische Vergleich eines großen Personenkreises hinsichtlich bestimmter Daten und Merkmale mit anderen Datenbeständen und damit ein Verstoß gegen die (ursprüngliche) Zweckbestimmung.
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Vorfeldmaßnahmen, künftig darf das BKA auch präventive Ermittlungen durchführen, also ohne konkreten Tatverdacht und ohne Beteiligung der Staatsanwaltschaft. Solche sogenannten Vorfeldermittlungen waren bis dato allein Angelegenheit der Staatsanwaltschaft.
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Platzverweise, Zutrittsverbote und Durchsuchungen ohne konkreten Anlass (§ 20b)
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Wanzen-Mikrofone, Videoüberwachungskameras auch im privaten Bereich (§ 20h)
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Online-Durchsuchung auf dem privaten PC (§ 20h)
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kein "Grundrecht auf Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme" (§ 20l)
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eingeschränkter Kernbereichsschutz, Richtervorbehalt wird durch "Richter-ähnlichen Beamten" ersetzt (§ 20k)
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BKA wird zum politischen Geheimdienst mit polizeilichem Handlungspielraum
Trotz vieler Bedenken hat auch der Bundesrat nach einem überstürzten Vermittlungsverfahren kurz vor Weihnachten dem Gesetz zugestimmt. Dies alles geschah fast ohne irgendwelche öffentliche Diskussion.
Mit diesem BKA-Gesetz, das die in NRW gestoppte Online-Durchsuchung noch steigert wird die von den Alliierten aufgrund der Erfahrungen im Dritten Reich geforderte Trennung von Polizei und Geheimdiensten praktisch ausgehebelt.
Gegen die Novelle des BKA-Gesetz wurden zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das Verfahren 1 BvR 966/09 wurde von sechs Personen angestrengt, darunter unter anderem der ehemalige Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP), der ehemalige Staatsminister und ehemalige Herausgeber der Wochenzeitung "Die Zeit" Michael Naumann und der Präsident des Deutschen Anwaltvereins Ulrich Schellenberg.
Nach mündlicher Verhandlung im Sommer 2015 wird am 20. April 2016 das Bundesverfassungsgericht sein Urteil in der Verhandlung über Bestimmungen des Gesetzes zum Bundeskriminalamt verkünden.
Mehr dazu auf unserem Flyer
Wiki meint: http://de.wikipedia.org/wiki/BKA-Gesetz
Kategorie[28]: Begriffserklärungen Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/1fh
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Tags: #Definition #BKA #Gesetz #Polizei #geheimdienst
Erstellt: 2009-12-13 09:15:38 Aufrufe: 8975
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