Chancen der Migration bleiben ungenutzt
Nicht, dass uns jemand falsch versteht, das im Grundgesetz verankerte Recht auf Asyl hat Anfang der 90-iger Jahre CDU Bundeskanzler Helmut Kohl mit der ersten Grundgesetzänderung zu diesem Thema zerstört - und es folgten weitere Angriffe. Aber der sogenannte "EU Asylkompromiss", der von EU Kommission aber auch der "Fortschrittskoaltion" in Deutschland gefeiert wird, ist ein weiterer Tiefpunkt menschenunwürdiger Politik.
Zu der der UN Flüchtlingskonvention widersprechenden Abwehr an den Außengrenzen kommt noch die unwürdige Behandlung derjenigen hinzu, die es zu uns geschafft haben. Anstatt diese darin zu unterstützen, ein Teil unserer Gesellschaft zu werden (und den Fachkräftemangel zu lindern) werden sie an Spracherwerb, Bildung und Arbeit gehindert.
In seiner aktuellen Fachinformation schreibt der Flüchtlingsrat Berlin:
Fehlende Beschulung
In der Flüchtlingssammelunterkunft Tegel leben aktuell knapp 600 Kinder im schulpflichtigen Alter. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat nun beschlossen, für diese Kinder vor Ort auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens Willkommensklassen einzurichten, da die Bezirke keine ausreichenden Kapazitäten hätten. In einer Pressemitteilung vom 21.11.2023 gesteht Senatorin Katharina Günther-Wünsch: "Derzeit erfüllen wir unsere verfassungsmäßige Verpflichtung nicht, geflüchteten Kindern und Jugendlichen das Recht auf Bildung zu gewähren."
Der Flüchtlingsrat Berlin sieht das zwar als Fortschritt aber gleichzeitig auch kritisch, wenn Willkommensklassen für geflüchtete Kinder abseits der Regelschulen eingerichtet werden und somit regelrechte "Flüchtlingsschulen" entstehen.
Unbegleitete geflüchtete Kinder und Jugendliche
Die Situation von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen spitzt sich sowohl in Berlin als auch bundesweit immer weiter zu. Es fehlt an Schulplätzen, Vormünder*innen, geeigneter Unterbringung und vielem mehr. Der Bundesfachverband für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) hat zusammen mit weiteren Organisationen ein Lobbypapier dazu veröffentlicht: Rechtsverletzungen bei unbegleiteten geflüchteten Kindern und Jugendlichen.
Den Flüchtlingsrat Berlin erreichen schon seit längerem immer wieder Meldungen von Sozialarbeiter*innen, dass während der sehr langen (Vor-)Clearingverfahren viele als unbegleitete minderjährig eingereiste Jugendliche volljährig werden oder aber von der Senatsverwaltung volljährig geschätzt werden und dann aus dem Jugendhilfesystem rausfliegen und ins Ankunftszentrum Tegel kommen, wo sie keinerlei Unterstützung mehr erhalten. Dabei gäbe es für junge Volljährige weiterhin die Möglichkeit Unterstützung der Jugendhilfe nach §41 SGB VIII zu gewähren. Davon wird in Berlin aber aktuell kaum Gebrauch gemacht. In Tegel leben laut Angaben von Sozialarbeiter*innen aktuell ca. 250 unbegleitete junge Volljährige, auf die kaum adäquat eingegangen werden kann.
Die Fachinfo geht im weiteren auf die verschäften Bedingungen für Abschiebungen und die Behandlung ukrainischer Geflüchteter ein.
Die ARI-Dokumentation "Bundesdeutsche Flüchtlingspolitik und ihre tödlichen Folgen" 1993-2022 ist in einer aktuellen Version erschienen. Die Zahlen und die Schilderungen der Einzelfälle sind erschreckend.
- 443 Geflüchtete töteten sich angesichts ihrer drohenden Abschiebung oder starben bei dem Versuch, vor der Abschiebung zu fliehen, davon 88 Menschenin Abschiebehaft.
- 5.520 Geflüchtete verletzten sich aus Angst vor der Abschiebung oder aus Protest gegen die drohende Abschiebung
- 5 Geflüchtete starben während der Abschiebung.
- 634 Geflüchtete wurden durch Zwangsmaßnahmen oder Mißhandlungen während der Abschiebung verletzt.
- 41 Geflüchtete kamen nach der Abschiebung in ihrem Herkunftsland zu Tode.
- 642 Geflüchtete wurden im Herkunftsland von Polizei oder Militär mißhandelt und gefoltert, kamen aufgrund ihrer bestehenden schweren Erkrankungen in Lebensgefahr oder erkrankten schwer.
- 81 Geflüchtete verschwanden nach der Abschiebung spurlos.
- 246 Geflüchtete starben auf dem Wege in die Bundesrepublik Deutschland oder an den Grenzen.
- 935 Geflüchtete erlitten beim Grenzübertritt Verletzungen, davon 353 an den deutschen Ost-Grenzen.
- 35 Geflüchtete starben durch direkte Gewalteinwirkung von Polizei oder Bewachungspersonal entweder in Haft, in Gewahrsam, bei Festnahmen, bei Abschiebungen, auf der Straße, in Behörden oder in Heimen, mindestens 1.391 wurden verletzt.
- 34 Todesfälle gab es durch unterlassene Hilfeleistung.
- 88 Geflüchtete starben bei Bränden, Anschlägen auf Flüchtlingsunterkünfte und Wohnungen oder durch sonstige Gefahren und 1.818 Flüchtlinge wurden dabei z.T. erheblich verletzt.
- 29 Geflüchtete starben durch rassistische oder politische Angriffe im öffentlichen Raum und mindestens 4300 Flüchtlinge wurden körperlich angegriffen.
- Durch staatliche Maßnahmen der BRD kamen seit 1993 mindestens 803 Geflüchtete ums Leben.
- Durch rassistische Angriffe und die Unterbringung in Lagern (u.a. Anschläge, Brände) starben 117 Menschen.
Mehr dazu bei https://www.fluechtlingsrat-berlin.de
und die Dezember-Fachinfo des Flüchtlingsrats https://www.aktion-freiheitstattangst.org/images/docs/202312FachinfoFluechtlingsratBerlin.pdf
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Erstellt: 2023-12-25 10:06:19 Aufrufe: 631
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