24.12.2023 Arbeitszeiterfassung wird nach EuGH Urteil Pflicht

Was wird 2024 anders?

Mit Jahresbeginn werden einige gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Das sind z.B.:

Wir wollen uns auf den (leider noch unklarsten) letzten Punkt beschränken und verweisen für die anderen Themen auf den verlinkten Artikel.

Nach mehreren höchstrichterlichen Urteilen hinauf bis zum EuGH muss endlich die Arbeitszeiterfassung einheitlich geregelt werden. Alle Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigten nüssen künftig dafür sorgen, dass eine in der Regel elektronische und fälschungssichere Zeiterfassung noch am selben Tag erfolgt. Diese muss alle abhängig Beschäftigten umfassen. Lediglich bei (übertariflichen) Führungskräften können Arbeitsverträge abgeschlossen werden, in denen "geleistete Überstunden als mit dem Gehalt abgegolten" vereinbart werden dürfen.

Aber auch für diese ist die geleistete Arbeitszeit zu dokumentieren. Die Arbeitgeberverbände haben jahrelang versucht diese Zeiterfassung zu verhindern. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz mussten bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit. Das wurde mit den genannten Urteilen [BAG vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21), EuGH vom 14.5.2019 (C -55/18)] hinfällig. Die dort geforderte Erfassungspflicht gilt nach den Urteilen auch jetzt bereits, obwohl das Bundesarbeitsministerium das Arbeitszeitgesetz noch nicht geändert hat. Diese Änderung sollte im Herbst erfolgen, wurde von Minister Heil nach Einsprüchen aus der FDP unterlassen.

Dieser "gesetzlose Zustand" muss schnellstens beendet werden!

Mehr dazu bei https://t3n.de/news/krankmeldung-arbeitszeiterfassung-aenderungen-angestellte-selbstaendige-2024-1595794/
und https://www.verdi.de/themen/recht-datenschutz/++co++0ba8cc14-1882-11ed-9793-001a4a160129


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Tags: #Gesetzesänderungen #2024 #Abgaben #Steuern #Urteile #EuGH #BAG #Koalitionsvertrag #Arbeitszeiterfassung #Pflicht #Transparenz #Informationsfreiheit #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Verhaltensänderung
Erstellt: 2023-12-24 00:47:51
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