16.03.2022 Verfassungsgerichtsurteil zu CETA

CETA – Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden

Schon lange waren die sogenannten "Freihandelverträge", wie TTIP, CETA, JEFTA, TISA, Mercosur u.v.a. aus den Schlagzeilen verschwunden. Während TTIP durch den Widerstand der Menschen in allen Ländern der EU gescheitert war, kam CETA zu einem Abschluss, in dem die EU den Vertrag mit Canada einfach in Kraft gesetzt hatte, ohne dass alle Zustimmungen aus den Gebieten der EU vorlagen. Dagegen wurde und wird vor verschiedenen Gerichten geklagt.

Nun hat das BVerfG entschieden

Dazu schreibt uns Mehr-Demokratie: Nach fünf Jahren langen Wartens ging es jetzt plötzlich ganz schnell: Heute früh (15.3.) um 8:30 Uhr bekamen wir die Entscheidung per Mail zugestellt.
 
Beim schnellen Lesen erstmal ein Schock: Die vorläufige Anwendung von CETA ist verfassungskonform. Unsere Beschwerde gegen die Zustimmung des Bundestags zu CETA sei unzulässig.
 
Was? Nicht nur unbegründet, sondern auch unzulässig?! Hat jetzt das Verfassungsgericht wirklich alles durchgewunken? Erstmal durchatmen und das Urteil zu Ende lesen… die spannenden Punkte in den Urteilen sind meist auf den letzten Seiten zu finden.
 
Und tatsächlich zeigt der zweite Blick: Das Gericht hat einige wichtige Feststellungen getroffen, die es ohne unsere Klage nicht gegeben hätte.

Der Beschluss des Gerichts ist kein verfassungsrechtlicher Freibrief für die Verabschiedung von CETA.

Ohne unsere Verfassungsbeschwerde – mit 125.000 Unterstützerinnen und Unterstützern übrigens die größte der deutschen Geschichte – wäre CETA ein noch größeres Demokratieproblem. Wir haben erstritten: Wenn Bundesregierung und Bundestag wollen, können Sie Einfluss auf die Entscheidungen in den CETA-Ausschüssen nehmen.
 
Doch bei den Schiedsgerichten ist noch alles offen. Das Gericht hat sich dazu nicht geäußert. Darauf müssen wir uns jetzt konzentrieren.
 
In der Opposition lehnten die Grünen ein Schiedsgerichtssystem ab. Das steht auch im heutigen Urteil (Randnotiz 115 – 120). Im Koalitionsvertrag der Ampelkoalition steht sogar, dass die missbräuchliche Anwendung von Schiedsgerichten verhindert werden soll. Wir prüfen genau, ob und wie die Bundesregierung dies nun umsetzt. Und wollen jetzt mit den Grünen und der SPD ins Gespräch gehen.
 
Wenn dann das Zustimmungsgesetz zu CETA im Bundestag vorliegt, entscheiden wir, ob wir noch einmal vor Gericht ziehen müssen. Dafür brauchen wir einen langen Atem. Wir bitten Sie also: Fördern Sie Mehr Demokratie ab sofort mit einem regelmäßigen Beitrag.

Wir werden weiterhin alles tun, um zu verhindern, dass durch CETA eine neue und demokratisch schlecht legitimierte Entscheidungsebene entsteht, die den Alltag von uns Bürgerinnen und Bürgern in Europa beeinflusst.

Mit herzlichen Grüßen
Mehr Demokratie e.V.
Greifswalder Str. 4 | 10405 Berlin

Mehr dazu bei https://mehr-demokratie.de
und das Urteil des BVerfG https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2022/02/rs20220209_2bvr136816.html


Kommentar: RE: 20220316 Verfassungsgerichtsurteil zu CETA

das Gericht brauchte fünf Jahre um festzustellen, dass die Beschwerde zu früh kam‽krass
und der Artikel brauchte drei Monate um seinen weg hier her zu finden (no offence, find das nur witzig)

Ta., 25.06.22 05:29


RE: 20220316 Verfassungsgerichtsurteil zu CETA

Leider sind das wieder einmal 5 verlorene Jahre
Besonders schlimm war das bei der Klage gegen das BKA Gesetz vom Nov 2008. Da hat es 8 Jahre gedauert bis das BVerfG die schlimmsten Überwachungsvorschriften gekippt hat. Und dann hieß es 2 Jahre Zeit um das gesetz anzupassen. Das sind 10 Jahre Unrecht!

Ra., 25.06.22 09:12


Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3mr
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Erstellt: 2022-03-16 09:41:23
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