Dieser Prüfbericht ist bis 2080 geheim
Deutsche Gründlichkeit zahlt sich aus. Auch die geheimen Überwachungsprogramme von Polizei und Geheimdiensten(?) werden amtlich geprüft. Allerdings sind die Prüfberichte für die Beteiligten alles andere als eine Empfehlung, wie netzpolitik.org schreibt:
- Das Bundeskriminalamt durfte einen Trojaner von FinFisher fünf Jahre lang nicht einsetzen, weil sein Funktionsumfang gegen Recht und Gesetz verstieß.
- Bei NSO Pegasus hatte das BKA zwei Jahre lang „gravierende rechtliche Bedenken“.
- DigiTask verstieß so deutlich gegen deutsche Gesetze, dass die Software nach der ersten unabhängigen Untersuchung eingestampft wurde.
Nun folgte also die Prüfung des vom BKA selbst entwickelten Staatstrojaners RCIS u.a. durch den Bundesdatenschutzbeauftragten. Selbstverständlich sind seine Untersuchungen streng geheim und sein Bericht verbraucht sehr viel schwarze Farbe, um entscheidenen Zeilen unleserlich zu machen. Aber wie gesagt, ab 2080 wird der Bericht vollständig lesbar sein. Auch diese geschwärzte Version erhielt netzpolitik.org erst nach einer Informationsfreiheitsanzeige über FragdenStaat.de.
Bis dahin muss man sich wundern, dass der Bericht nur 10 Seiten lang ist, während die Einschätzung durch den Chaos Computer Club (CCC) ohne Details bereits fast doppelt solang ist. Der CCC hat seine Bereitschaft erklärt auch RCIS auf Herz und Nieren zu prüfen.
Fazit?
- Dass Staatstrojaner die IT-Sicherheit aller schwächen, weil sie Sicherheitslücken ausnutzen und offenlassen, wird im Bericht nicht behandelt.
- Dass sämtliche Daten, die der Trojaner an Polizei oder Geheimdienste übermittelt, von allen Akteur:innen manipuliert oder gefälscht werden können, wird im Bericht nicht behandelt.
- Das Eindringen in den Kernbereich privater Lebensgestaltung, der laut Bundesverfassungsgericht unantastbar bleiben soll, wird einfach hingenommen. Herr Kelber bemerkt lediglich, dass "aufgezeichnete Gespräche auch teilweise gelöscht werden müssen, sofern der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung dies erfordert.“ Das BVerfG wollte bereits den Zugriff auf solche Daten verbieten!
Ansonsten gibt der Prüfbericht zu, dass von der Software lediglich Teile analysiert wurden und nicht der vollständige Quellcode - noch Fragen?
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Erstellt: 2022-02-22 09:47:50 Aufrufe: 1001
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