Fragen zum Verfahren gegen NSU 2.0 Briefeschreiber
Über drei Jahre soll der Angeklagte Alexander Horst M. „NSU 2.0“-Drohschreiben an Anwält:innen, Politiker:innen oder Journalist:innen verschickt haben. Darin verstieg er sich in wüsten, rassistischen Beschimpfungen und unterschrieb die Briefe mit NSU 2.0 in Anlehnung an die Mörderbande um Schäpe, Böhnhardt und Mundlos.
Wieder ein Einzeltäter?
Neben der Verurteilung der Taten ist es nun Aufgabe des Gerichts zu klären, ob der Angeklagte bei seinen Taten Hilfe erhalten hat. Zentraler offener Punkt ist dabei eine mögliche Zusammenarbeit oder das Wegschauen durch Polizeibeamte oder Verfassungsschützer, wie bei NSU 1.0. Aus seinen Briefen ist zu ersehen, dass er viele Einzelheiten zu den Adressaten auf noch unbekannten Wegen in Erfahrung gebracht haben muss.
So berichtet die taz, dass der Angeklagte am 2. August 2018 an die Frankfurter NSU-Opferanwältin Seda Başay-Yıldız schrieb. Der Brief enthielt private Daten, die "zufällig" kurz zuvor im 1. Polizeirevier in Frankfurt/Main abgefragt wurden. Ähnlich geschah es später auf anderen Polizeiwachen bei Drohschreiben gegen die Linkenchefin Janine Wissler und die Kabarettistin Idil Baydar. Die Abfrage der Daten zu Başay-Yıldız erfolgte im Polizeicomputersystem sogar 17 Mal. Sie erfolgte über sechs Minuten lang in gleich mehreren Datenbanken gleichzeitig - ein seltsames Geschehen bei einem Einzeltäter.
Tatsächlich ermittelt die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Main gegen Frankfurter Polizeibeamten, auch gegen einen Beamten, der im Revier mit rechten Chats auffiel - aber bisher ohne Ergebnis. Die Opfer der Drohschreiben fordern weitere Ermittlungen in diese Richtung und die Verfolgung der Tatsache, dass der Angeklagte eine Schusswaffe und Würgehölzer besessen hat. Sie glauben nicht an einen "verwirrten Einzeltäter".
Mehr dazu bei https://taz.de/Vor-Prozessstart-zu-NSU-20-Drohserie/!5834911/
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Erstellt: 2022-02-17 08:33:23 Aufrufe: 624
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