Frist abgelaufen: Hat es Facebook gewagt?
... die AGBs für WhatsApp Nutzer, wie im Januar angekündigt, zu deren Lasten zu ändern?
"Facebook verärgert Fans mit neuen AGB - Das freut uns sehr: Endlich wenden sich größere Mengen an WhatsApp Nutzern anderen Messengern zu" hatten wir am 10. Januar gehofft.
Es sollen weit mehr als 70 Millionen (von 2,5 Milliarden) Menschen WhatsApp den Rücken gekehrt haben, viele davon sind zu Signal gewechselt. Welche Alternativen es gibt, haben wir in dem Artikel Es ist an der Zeit zu wechseln! aufgezeigt.
Ob sich die AGBs wirklich geändert haben, kann selbst der Spiegel nicht bestätigen. Noch immer bekommen WhatsApp Nutzer lästige PopUps mit dem Hinweis auf die "bevorstehenden Änderungen" und der Bitte um Zustimmung, obwohl am letzten Wochenende die vom Konzern gesetzte Frist abgelaufen sein sollte.
Dieses Nicht-Wissen verunsichert die Nutzer weiter. Darüber hinaus laufen Kettenbriefe um, die behaupten:
Falls es noch nicht bekannt ist: WhatsApp hat letzte Nacht seine Einstellungen upgedated ohne die Nutzer zu informieren! ... Es hat seine Gruppeneinstellungen verändert und hat dich zu ›jeder‹ hinzugefügt. Das bedeutet, dass jeder WhatsApp Nutzer – auch wenn du ihn nicht kennst – dich ohne dein Wissen und ohne deine Zustimmung zu jeder beliebigen Gruppe hinzufügen kann. Das bedeutet deine Inhalte können angegriffen oder zugespamt werden.
Für WhatsApp handelt es sich lediglich um eine Formalie: Bei Themen wie dem Datenschutz werde es keine nennenswerten Änderungen geben, heißt es von der Facebook-Tochter. Im Mittelpunkt stehe vielmehr die Einführung einer neuen Funktion, die es auf Wunsch möglich macht, mit Unternehmen zu chatten.
Nicht genaues weiß man nicht ...
... außer, dass Facebook und WhatsApp mit ihrem Verhalten eigentlich längst das Vertrauen aller Nutzer verspielt haben müssten.
Kommentar: RE: 20210522 Kettenbrief warnt WhatsApp Nutzer
Viele weitere und aktuelle Beispiele für Facebooks Sauereien hat Avaaz gesammelt:
https://secure.avaaz.org/campaign/en/disinfo_hub/
Merwan, 23.05.21 17:55
RE: 20210522 Kettenbrief warnt WhatsApp Nutzer
Aber was hilft es denn oftmals die AGB zu lesen und zu verstehen? Beispiel eBay-Kleinanzeigen. Die haben nun damit begonnen, dass man eine Handynummer angeben muss, um danach einen Code per erhaltener SMS zu bestätigen. Das soll dazu dienen, um den User zu verifzieren, um zukünftig Käufer/Verkäufer zu schützen. Komisch nur, dass man weiterhin in einer Anzeige keine, oder eine gänzlich andere Telephonnummer angeben kann und eben nicht nur die zuvor verifizierte Nummer, was ja noch Sinn ergeben könnte.
Die mehrfache Anfrage an den Support per E-Mail (über Wochen!) ergab folgendes. Zusammengefasst bekam ich also folgende Antwort (KEIN Original-Zitat, sondern in meinem Wortlaut):
...rechtliche Grundlage für die SMS Verifizierung ergibt sich aus § 2 Absatz 6 der Nutzungsbedingungen ...
... nicht möglich, unseren Nutzungsbedingungen nur teilweise zu widersprechen. Wenn du die Kleinanzeigen weiter nutzen möchtest, musst du diese komplett akzeptieren. Wenn du mit Teilen davon nicht einverstanden sein, so ist nur die Datenlöschung möglich.
Friss oder stirb also.
To., 18.02.22, 10:48
RE: 20210522 Kettenbrief warnt WhatsApp Nutzer
So ist es inzwischen leider, und wird kaum noch verstanden auf was man dabei rein fällt.
Su., 18.02.22, 10:51
Kategorie[21]: Unsere Themen in der Presse Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/3g1
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Erstellt: 2021-05-22 09:24:35 Aufrufe: 1826
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