17.05.2021 Nur eine erweiterte Radarfalle?

Ist Section Control erlaubt?

Die automatische Kfz-Kennzeichenerfassung - nur mal so zum Nachschauen - ob sich vielleicht ein Gesuchter auf der Straße bewegt, ist für uns auf jeden ein schwerer Eingriff in unsere Grundrechte. Damit können Bewegungsprofile erstellt werden und durch Fehler in den polizeilichen Datenbanken werden die Falschen verfolgt und müssen dann ihre Unschuld beweisen (Umkehrung der Unschuldsvermutung).

Wie steht es aber mit Geschwindigkeitskontrollen, die über eine längere Strecke ausgeführt werden, die sogenannten Section Controls? Auch hier müssen die Kennzeichen der Fahrzeuge für einige Zeit gespeichert werden, um die dann mit den Zeiten am 2. Messpunkt abzugleichen.

Wie die haz vor einigen Monaten berichtet, hat ein Anwalt aus Hannover Verfassungsbeschwerde gegen die Section Control eingelegt.

"Der Rechtsstreit um das Streckenradar Section Control bei Laatzen beschäftigt jetzt das höchste deutsche Justizorgan: Ein Anwalt hat eine Beschwerde gegen die Rechtmäßigkeit der B-6-Anlage am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht."

Auf ein Ergebnis werden wir noch lange warten müssen. Welches Urteil erwarten oder erhoffen wir?

Auf der einen Seite

Andererseits

Welches Pro und Contra haben wir vergessen? Wir freuen uns über Ergänzungen an kontakt@aktion-fsa.de oder als Kommentar unter dem Artikel.

Mehr dazu bei https://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Section-Control-Anwalt-aus-Hannover-legt-Verfassungsbeschwerde-ein


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Erstellt: 2021-05-17 08:33:17
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