Datei "Gewalttäter Sport" wuchs in der Pandemie um über 1000 Einträge
Anfangs des Jahres enthielt die Datei "Gewalttäter Sport" (DGS) beim BKA 7.910 angeblich gewalttätige Fußballfans. So weit, so schlecht, denn wie leicht man in diese zentrale Datenbank der Polizei kommen kann, siehe weiter unten. Zuerst einmal müssen wir uns fragen, wie es geschehen konnte, dass von März 2020 bis Ende Dezember 1.056 Personen neu eingespeichert werden konnten?
Das fragt sich auch Monika Lazar, Sprecherin für Sportpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die diese Antwort des Bundesinnenministeriums (BMI) am 11. Januar auf eine "schriftliche Anfrage" an die Bundesregierung erhielt. Über den ganzen Zeitraum gab es fast nur Geisterspiele ohne Fans. Auch für den Sprecher der Fanhilfe Hertha BSC ist die "DGS eine Blackbox".
Was steht nun in der DGS?
Das sind nicht nur Gewalttaten, dort stehen auch Personalienfeststellungen, Platzverweise, Ingewahrsamnahmen, Beleidigungen und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz. Teilweise liest sich die DGS wie ein zweiter Verfassungsschutzbericht. Wiederholt werden Begriffe wie "Störerlage", "freiheitsentziehenden/-beschränkenden Maßnahmen" und "Tatorten" benutzt. Kreativ auch die Wortschöpfung "Drittortauseinandersetzungen", also Verabredungen zu körperliche Auseinandersetzungen "erlebnisorientierter Fans" außerhalb der Stadien.
Alle von der Jungen Welt angefragten Fanorganisationen reagierten jedenfalls sehr verwundert über die über 1000 neuen DGS Einträge in einem Jahr fast ohne Spiele mit Besuchern. So vermutet Gloria Holborn, Anwältin und Vorstandsmitglied beim bundesweiten Zusammenschluss "Pro Fans", gegenüber der jw: Sollten etwa Ultras ins Visier der Datensammler geraten sein, die vielerorts in den zurückliegenden Monaten mit Transparent- und Sprühaktionen ihre Solidarität für das Krankenhaus- und Pflegepersonal bekundet oder Einkaufshilfen für benachteiligte Menschen organisiert hatten?
Auch wegen dieses unklaren Sachstands ist die generell geäußerte Forderung: Betroffene Fans müssen über die Speicherung ihrer Daten von den Behörden proaktiv informiert werden, um sich dagegen wehren zu können. Die Gründe für eine Einspeicherung müssten zudem auf ein absolut notwendiges Maß reduziert werden und sich auf Taten konzentrieren in denen wirklich eine Gewaltanwendung vorliegt.
Mehr dazu bei https://www.jungewelt.de/artikel/394529.datei-gewaltt%C3%A4ter-sport-fans-im-visier.html?sstr=Fans%7Cim%7CVisier
Kommentar: RE: 20210121 Virtuelle Gewalttäter?
Die DGS gibt es seit 1996 - also keine neue Erfindung, sie sollte inzwischen "erwachsen" sein. D.h., es sollten auch Inhalte gelöscht werden, weshalb die starke Zunahme noch erstaunlicher und unverständlicher ist.
Sebastian, 21.01.21 11:34
RE: 20210121 Virtuelle Gewalttäter?
man nur zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sein.
50 Daten und Details zu Personen kann die Eintragung enthalten. Es dürfen nicht nur Personendaten wie Anschrift, Geburtsort und Geburtsdatum erfasst werden, sondern auch Merkmale wie die Schuhgröße von Personen, der gesprochene Dialekt, die Stimme und Sprachmerkmale, Tätowierungen, spezielle Fähigkeiten sowie der erlernte Beruf und Funktionen in Fangruppen. Zudem gibt es Freitextfelder - sehr gefährlich!
Schaut mal den bericht von 27.01.2017 um 02:13 Uhr von Markus Reuter auf netzpolitik.org
Ro, 02.02.21 13:34
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Erstellt: 2021-01-21 09:24:06 Aufrufe: 739
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