14.01.2021 RoG klagen gegen BND Überwachung

BND als Angeklagter vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Im letzten Mai stellte das Bundesverfassungsgericht in einem spektakulären Grundsatzurteil fest, dass beim Überwachen von Ausländern im Ausland nicht alles erlaubt ist - auch nicht für den BND, den deutschen Auslandsgeheimdienst. Die Menschenrechte gelten für alle Menschen, nicht nur für Deutsche (BVerfG erklärt BND Gesetz für verfassungswidrig ).

Nun geht es darum, dass die Justiz als nächstes auch die Rechte von Inländern gegenüber dem Geheimdienst stärkt. Das könnte eine Klage von "Reporter ohne Grenzen" gegen den BND vor dem EGMR bringen. Auf jeden Fall hat der Gerichtshof diese Klage zur Entscheidung angenommen und in der Regel passiert das nur  bei sehr wenigen Beschwerden. Damit kann man annehmen, dass das Gericht der Meinung ist, dass der Versuch der Bundesregierung mit dem BND Gesetz den Geheimdienst reinzuwaschen hoffentlich nicht klappen wird (Petition gegen BND-Gesetz , BND erfindet im Inland das "virtuelle Ausland" ).

Eigentlich kann niemand geglaubt haben, dass der BND, wenn er sich an großen Internetknotenpunkten, wie z.B. dem in Frankfurt am Main, in den Datenstrom einklinkt und bei bestimmten Begriffen mitliest, dies unterlässt, wenn Empfänger oder Sender ein deutscher Staatsbürger ist. Dagegen spricht, dass

Kurz gesagt, das BND Gesetz war der gescheiterte Versuch den Geheimdienst reinzuwaschen.
Das Gesetz und die Totalüberwachung unserer Kommunikation müssen abgeschafft werden.

Wir danken an dieser Stelle erneut unserem Ehrenmitglied Edward Snowden für seine Enthüllungen über diese illegalen Praktiken des BND (Zweifel an Rechtmäßigkeit der BND-Überwachung , BND bei "Eikonal" rechtswidrig tätig?).

Mehr dazu bei https://www.sueddeutsche.de/politik/bundesnachrichtendienst-egmr-geheimdienst-1.5169941


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Erstellt: 2021-01-14 00:21:42
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