18.11.2020 e-Privacy Verordnung entwickelt sich im Schneckentempo

Blankovollmacht zum Tracking

Alle Jahre gibt es wieder mal etwas über die EU e-Privacy Verordnung zu berichten. Im Schneckentempo, gebremst von den Interessen der Lobbyverbände, entwickelt sich die mal in diese und in jene Richtung. Zumindest geht es langsam weiter und es besteht die Chance, dass die über 20 Jahre alte Regelung abgelöst wird.

Positiv wäre dann zu berichten, dass

Streit gibt es immer noch über die Rechte von Zeitungsverlagen. Die Werbeindustrie konnte sich bisher beim Sammeln von Metadaten auf „berechtigtes Interesse“ oder auf „kompatible Zwecke“ berufen. Das soll künftig nicht mehr gelten. Die Presseverlage wünschen sich jedoch eine Ausnahmeregelung, die der Entwurf in Artikel 8 nun für ihre Angebote vorsieht. Das Speichern von einigen Nutzerdaten über Cookies für werbefinanzierte Dienste „wie Online-Zeitungen und andere Pressepublikationen“ soll weiter erlaubt sein. Die aktuelle Formulierung erscheint vielen als Blankovollmacht, die erneut Rechtsunsicherheit bringt.

Auch der eigentlich schon erledigte Artikel 10 ist momentan wieder gestrichen. Das Parlament hatte sich gewünscht, dass ein hoher Privatsphärenschutz als Standardeinstellung im Browser vorgeschrieben wird. Auch die "proaktive" Kontrolle auf illegales Material, z.B. wie Darstellungen von Kindesmissbrauch, durch die Provider ist noch umstritten. Deutschland ist zumindest dafür, diese Zensur-Vorschriften aus der e-Privacy Verordnung herauszunehmen.

Warten wir also weiter auf den dringend benötigten Verbraucherschutz durch die e-Privacy Verordnung - es scheint keine Totgeburt mehr zu werden, aber der große Wurf wird es wohl nicht.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2020/online-tracking-womoeglich-letzte-chance-fuer-die-eprivacy-verordnung/


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Erstellt: 2020-11-18 10:30:10
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