03.05.2020 Gesetze im Schnellverfahren - demokratische Kontrolle ausgehebelt

Menschenrechtsanwalt kritisiert Grundrechtseinschränkungen

Auch juristisch völlig unbedarft sind uns in den letzten Wochen viele Grundrechtseinschränkungen aufgefallen

Eberhard Schultz, Mitbegründer der Stiftung für soziale Menschenrechte und Partizipation, hat nun in einem ausführlichen und sehr interessantem Interview bei Telepolis seine Besorgnis über die aktuellen Grundrechtseinschränkungen dargelegt ohne eine mögliche Gefährdung durch das Virus abzustreiten.

Erschreckenderweise ist das viel umfassender als gemeinhin wahrgenommen, deshalb ist es wichtig dieses Interview auch im Einzelnen an der Quelle zu lesen. Wir wollen uns nur wenige Punkte herausgreifen.

Beginnen wir mit einer "positiven" Erkenntnis: Der Staat ist handlungsfähig. Eberhard Schultz stellt fest:

Es gibt den erstaunlichen Vorgang, kurzfristig gesetzliche Regelungen zu schaffen, die seit Jahrzehnten mit dem Argument abgewehrt wurden, es sei aufgrund unseres föderativen Systems für die Bundesregierung unmöglich, gesetzliche Regelungen zu schaffen, die in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen. Jetzt auf einmal wurde kurzfristig zusammen mit den Ländern geregelt, dass z. B. Wohnungen vom Vermieter nicht mehr wie nach bisheriger Gesetzeslage einfach fristlos gekündigt werden können, wenn zwei Monatsmieten von den Mietern nicht gezahlt werden können. Das zeigt, was möglich ist, wenn die Bundesregierung und die Regierungen der Länder die Sache ernst nehmen.

Doch diese Handlungsfähigkeit hört auf halbem Wege auf, man könnte z.B. (wenn man es denn wollte)

Die Negativa, die Liste der Grundrechtseinschränkungen, die schon an  "notstandsmäßige Befugnisse" erinnert, ist dagegen lang

Für die Einzelheiten bitte das Interview lesen!

Immerhin hat das BVerfG Mitte April zumindest bei der Versammlungsfreiheit den absoluten Verboten ansatzweise Einhalt geboten und die Prüfung des Einzelfalls gefordert.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Coronakrise-Eine-bedrohliche-Entwicklung-fuer-die-Grundrechte-4713370.html
und der Debattenbeitrag der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen in (VDJ) vom 22.4.2020 unter der Überschrift "Demokratie - und Grundrechte-Abbau in der Corona Krise beenden! Verfassungskonformer Gesundheitsschutz muss differenziert und Gefahren bezogen sein"

 


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Erstellt: 2020-05-03 09:44:42
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