09.04.2020 Wahlen in Notstandssituationen

Was kann noch als demokratisch gelten?

Vor einigen Tagen hatten wir untersucht ob Elektronische Wahlen (eVoting) die Demokratie in Zeiten retten kann, wo die Bewegungsfreiheit der Menschen eingeschränkt wird. Die Ergebnisse waren nicht ermutigend.

Wie sieht es also mit den traditionellen Wegen bei der Wahlhandlung aus?

Ein Beispiel lieferten dazu die Wahlen in Bayern und die Vorwahlen im US Bundesstaat Wisconsin. Während sich Bayern "einfach" für eine Briefwahl entschied ging es in Wisconsin bis zum Wahltag hin und her. Alle (unterschiedlichen) Entscheidungen des demokratischen Gouverneurs wurden von den Republikanern torpediert, zuletzt auch seine Entscheidung für eine Briefwahl. Die Wahlen fanden dann mit Handschuhen, Desinfektionsmittel und langen Warteschlangen statt. Allerdings hatten viele Wahllokale mangels Personal einfach nicht geöffnet.

Fazit?

Während eine Nur-Briefwahl die grundrechtlichen Mindestanforderungen an eine demokratische Wahl noch erfüllen können, so kann man dies von der Wahl in Wisconsin sicher nicht sagen. Aber auch für eine Nur-Briefwahl sind einige Anforderungen notwendig

Eine Wahl, bei der noch am Vortag über den Ablauf und das Verfahren gestritten wird, muss auf jeden Fall verschoben werden. Eine Wahl, bei der Wahllokale nicht zugänglich sind und eine Stimmabgabe in anderen Wahllokalen wegen nicht vorliegender Wählerlisten unmöglich ist, erfüllt nicht die Anforderungen an eine demokratische Wahl.

Mehr dazu bei https://www.heise.de/tp/features/Wie-legitim-sind-Wahlen-in-Pandemiesituationen-4699835.html


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Tags: #Wahlen #Demokratie #Grundrechte #Briefwahl #Bayern #Wisconsin #Gleichberechtigung #Gender #Diskriminierung #Ungleichbehandlung #Mitbestimmung #Koalitionsfreiheit #Wahlgeheimnis #Corona
Erstellt: 2020-04-09 08:30:19
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