22.12.2019 Berliner Datenschutzbeauftragte kritisiert Polizei

"Schwere Mängel mit zentraler Polizei-Datenbank"

Schon mehrfach hatten wir über Versäumnisse bei den Datenschutzvorgaben beim Betrieb der Berliner Polizei Datenbanken berichtet (s. z.B. "Nur mal privat in den Polizei-Datenbanken schnüffeln"  und "Datenpannen" bei der Berliner Polizei  und Wer überwacht die Überwacher?  und Mehr "stille SMS" der Berliner Polizei  und Polizei speichert Daten von Demo-Anmeldern  ... nun reicht's erstmal).

Jetzt ist auch der Berliner Datenschutzbeauftragten, Maja Smoltczyk,der Kragen geplatzt. Sie wirft der Polizei vor, seit 2013 keine Daten mehr aus der zentralen Datenbank gelöscht zu haben und zudem sei nur unzureichend protokolliert worden, wenn Beamte auf die Daten von BürgerInnen zugegriffen haben. Wie gefährlich ein unkontrollierter Zugriff auf die Daten der Bürger ist, zeigt der Fall aus Frankfurt, wo eine mutmaßlich rechtsextreme Gruppierung über einenr Frankfurter Polizisten die Anschrift der Anwältin Seda Başay-Yıldız abfragen konnte. Sie verschickten dann Drohbriefe, die mit „NSU 2.0“ unterschrieben waren. Auch in Berlin hatte ein Polizist 2017 die Daten von Menschen aus der linken Szene abgefragt und ihnen ebenfalls Drohbriefe geschickt.

Frau Smoltczyk bemängelt auch, dass die Polizei bei der Aufklärung gegenüber ihrer Behörde nicht kooperativ sei. Die Polizei muss Daten löschen, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Eine Prüffristenverordnung sieht dafür je nach Schwere des Falls unterschiedliche Speicherdauern vor. Ihre Behörde musste jedoch feststellen, dass z.B. in der Datenbank POLIKS (Verkehrsunfälle und Anzeigen) seit Jahren überhaupt keine Daten gelöscht worden sind.

Sie verweist darauf, dass auch vor einer Löschung die Möglichkeit von Sperrungen existiert, die nicht genutzt wurde und dass bei jedem Zugriff ein Grund angegeben werden muss. Dabei haben Polizisten meist  allgemeine Dinge wie „Vorgangsbearbeitung“ oder „sonstiger Grund“ eingetragen, die in keinem Fall ausreichend sind.

Diese Beanstandung ist leider das schärfste Sanktionsmittel, das die Datenschutzaufsicht gegenüber öffentlichen Stellen zur Verfügung steht - das Verhängen von Bußgeldern steht der Datenschutzbeauftragten nur gegenüber privaten Unternehmen zu.

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2019/berliner-polizei-bunkert-illegal-daten/#spendenleiste


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Erstellt: 2019-12-22 09:46:06
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