Immer wieder grüßt das Murmeltier
Seit 2007 leben wir in einer Zeitschleife: Die Regierung erzählt uns, wie wichtig die Überwachung aller unserer Kommunikation ist, damit Terroranschläge verhindert werden können und das BVerfG stellt nach 5-8 Jahren fest, dass eine anlasslose Überwachung aller Bürger dem Grundgesetz widerspricht. Wie lange soll das noch so gehen?
Es hat sich in 13 Jahren kein Beispiel für den Nutzen der Vorratsdatenspeicherung (VDS) gefunden, Inzwischen hat auch der EUGh mehrfach(!) das urteil des BVerfG bestätigt und sogar erweitert. Trotzdem versuchen die Regierungen in der EU entweder bis zum gegenteiligen Urteil für ihr Land an der VDS festzuhalten oder führen sie sogar wieder neu ein.
In Deutschland forderten auf der 211. Innenministerkonferenz (IMK) Bundesinnenminister Horst Seehofer und Sachsens Innenminister Roland Wöller (CDU) die Länder auf, einen Beschluss pro Vorratsdatenspeicherung zu fassen. Dabei ist das aktuelle VDS Gesetz v2.0 noch nicht einmal zurückgezogen. Eine Verfassungsklage von Digitalcourage und anderen zivilgesellschaftliche Gruppen liegt beim BVerfG zur Entscheidung vor.
Die Regierungen der EU-Länder wollen sogar den kaum kontrollierten und regulierten Geheimdiensten Zugang zu den Vorratsdaten geben. Die formalrechtliche Ausrede gegenüber dem EuGh lautet:
- "Alle Mitgliedstaaten haben eine allgemeine Speicherung der Verbindungsdaten gefordert. Demnach können die Datenschutzrichtlinie für den elektronischen Geschäftsverkehr und die EU-Charta nicht auf den Rechtsstreit Anwendung finden, da es sich um eine Angelegenheit der nationalen Sicherheit und der ausschließlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten handeln würde. Sie fordern, dass die Rechtsprechung von Tele2 nicht im Bereich der Nachrichtendienste umgesetzt wird."
Damit wollen die Mitgliedsstaaten der EU ein Urteil des EU-Gerichtshofs aushebeln. Hier sind der Europäische Datenschutzbeauftragte (DSB) und die DSBs in den Migliedsländern gefordert eine klare Linie gegen Vorratsdatenspeicherungen zu vertreten und jede anlasslose Massenüberwachung als grundrechtswidrig zu benennen. Der EuGH ist scheinbar die einzige Instanz in der EU, die die Bevölkerung vor neuen Grundrechtsverletzungen durch Vorratsdatenspeicherungen schützen kann.
Mehr dazu bei https://digitalcourage.de/blog/2019/scheinheilig-regierungen-und-die-vorratsdatenspeicherung
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Erstellt: 2019-12-07 00:13:36 Aufrufe: 961
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