Digitalcourage klagt gegen NRW Polizeigesetz
Digitalcourage schreibt uns, dass sie in der kommenden Woche eine von ihnen koordinierte Verfassungsbeschwerde gegen die in NRW neu eingeführte präventive Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) sowie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Q-TKÜ) mit dem berüchtigten Staatstrojanern einreichen werden.
Staatstrojaner werden insbesondere eingesetzt, um die Verschlüsselung auf dem Kommunikationsweg zu umgehen. Damit könnte die Polizei faktisch alles sehen, was auf einem Computer oder Smartphone getan wird, sie überwachen dann an der Quelle (der Kommunikation).
Das seit einem halben Jahr geltende neue Polizeigesetz in NRW gefährdet rechtsstaatliche Prinzipien und greift tief in Grundrechte, wie das Recht auf Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme („IT-Grundrecht“) oder das Fernmeldegeheimnis ein.
Telekommunikationsüberwachung ist mehr als „nur“ Telefonate abhören
Der Staat weiß dann
- in welcher Online-Zeitung Du was gelesen hast,
- auf welcher Plattform du welche Videos geschaut hast,
- wann Du über den Browser Dein E-Mail-Postfach genutzt hast und
- mit wem du Nachrichten ausgetauscht hast.
Bekommst du dann noch einen Staatstrojaner aufgespielt, dann
- sind auch die Inhalte deiner Kommunikation bekannt und
- die Daten auf deinem Gerät liegen offen für die Beobachter auf der Festplatte (wenn du sie nicht verschlüsselt hast),
- deine Daten können sogar zu deinem Nachteil verändert werden.
Das ist der Staatsmacht gesetzlich natürlich nicht erlaubt. Das NRW-Polizeigesetz erlaubt ausschließlich, die laufende Kommunikation zu überwachen. Technisch nützt diese rechtliche Beschränkung aber nichts. So hat der CCC 2011 aufgedeckt, dass Staatstrojaner verwendet wurden, die viel mehr können als sie dürfen. Der Bürger hat keine Gewähr, dass solche Funktionen, wie im bösesten Fall die Manipulation von Beweisen nicht genutzt werden.
Mehr dazu bei https://digitalcourage.de/blog/2019/verfassungsbeschwerde-polgnrw-tkue-qtkue-drohende-gefahr
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Erstellt: 2019-10-27 08:12:21 Aufrufe: 1256
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