25.10.2019 Urteil erlaubt der Polizei Gesichtserkennungssoftware

Schwarz-grün fällt dem Datenschutz in den Rücken

Vor einem Monat mussten wir berichten, dass die schwarz-grüne Koalition in Hamburg nicht dem Datenschutzbeauftragten in seiner Anordnung über die Sperrung der illegalen Gesichtserkennungssoftware der Polizei gefolgt sind, sondern dagegen vor Gericht gegangen ist. Nun will auch ausgerechnet eine Landesregierung mit grüner Beteiligung dem Datenschutzbeauftragten mit einer "Reform des Polizeigesetzes" das Mittel der Anordnung nehmen.

Jetzt liegt das Urteil des Verwaltungsgerichts Hamburg vor und dieses erlaubt der Hamburger Polizei bis auf Weiteres Gesichtserkennungs-Software zur Verfolgung von Straftaten während der G20-Proteste einzusetzen. Die Datenbank enthält ca. 100 Terabyte an Daten, von denen 17 Terabyte biometrisch bereits verarbeitet wurden. Die Humanistischer Union (HU) rechnet mit mindestens 100.000 Personen , die darin erfasst wurden, weil sie in den Tagen um den G20-Gipfel in Hamburg waren. Die biometrischen Profile werden nun weiter auf unbestimmte Zeit in einer Referenzdatenbank der Polizei gespeichert bleiben.

Hamburgs Datenschutzbeauftragter, Johannes Casper, hatte die Löschung dieser Datenbank angeordnet, weil sie ungenehmigt sei und eine neue Qualität darstellt. Er stellt laut Netzpolitik.org dazu fest:

Verhaltensmuster, Teilnahme an Versammlungen, Präferenzen und religiöses/ politisches Engagement können über einen nicht näher eingegrenzten örtlichen und zeitlichen Kontext hinweg ausgelesen werden. Dies hat eine vollkommen andere Qualität als die Sichtung und das Vor-und Zurückspulen von einzelnen Tatortvideos durch einen Ermittler der Polizei.

Die Datenbank wurde gefüttert mit polizeieigenen Bilder, den Videoaufnahmen aus sechs S-Bahnhöfen, dem öffentlichen Hinweisportal und Bildern und Videos aus dem Internet und von Medien. Das ist also mehrheitlich Bild- und Videomaterial welches zu anderen Zwecken aufgenommen wurde, so dass allein schon die Zweckbestimmung bei der Datenerhebung die Nutzung in dieser Datenbank verbieten würde.

Der Datenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass den meisten Betroffenen keine Straftat vorgeworfen wird und dennoch wird ihr biometrisches Profil in der Referenzdatenbank gespeichert - dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage. Er betont:

Wenn allein die abstrakte Häufung der Begehung von Straftaten ausreicht, um den Ermittlungsbehörden nicht nur den Zugriff auf Bilddateien, sondern die Auswertung der biometrischen Identität von Personen zu ermöglichen, wird die Herrschaft über die Bilder zu einer nie gekannten Kontrollmacht staatlicher Stellen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern.

Wenn dieses Vorgehen nicht gestoppt wird, so ist zu befürchten, dass die Technologie in den regulären Betrieb übernommen wird. Die Hamburger Innenbehörde prüft bereits die Software zur Gesichtserkennung in den Regelbetrieb zu übernehmen.

Spannend wird neben der weiteren Auseinandersetzung zwischen Datenschutzbeauftragtem und der Innenbehörde auch die politische Auseinandersetzung über dessen Kompetenzen. Wie oben erwähnt, enthält die schwarz-grüne Überarbeitung des Polizeirechts in Hamburg keine Anordnungsbefugnis für den Datenschutzbeauftragten mehr, aber es gibt dazu einen Änderungsantrag der SPD Opposition. Wird es noch ein bürgerrechtliches Gewissen bei den Grünen geben oder zählt nur die Regierungsmehrheit?

Mehr dazu bei https://netzpolitik.org/2019/datenschuetzer-scheitert-an-loeschung-biometrischer-g20-datenbank/
und alle unsere Artikel zu den G20 Auseinandersetzungen https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=g20&sel=meta


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Erstellt: 2019-10-25 08:00:24
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