14.09.2019 Datenschutzkonferenz sieht Gematik in der Verantwortung

Über 12% der Ärzte in Hessen verweigern Anschluss an Telematikinfrastruktur

Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH) haben sich 1.408 von 10.975 Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen. das sind 12,8 % in Hessen dem Anschluss an die Telematik-Infrastruktur verweigert. Gegen viele von ihnen wurden Zwangsmaßnahmen ergriffen.

Nun erhalten die Verweigerer Rückendeckung von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK). Diese hatte sich nach vielen Anfragen und Beschwerden von (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen und nach Berichten von IT-Fachleuten wie z-. B. Jens Ernst, mit den datenschutzrechtlichen Problemen mit dem Konnektor und dem Anschluss an die Telematik-Infrastruktur beschäftigt.

Nachdem sich die DSK nun mit dieser Thematik auseinander gesetzt hat, wurde in einer Pressemitteilung am 13.9. festgestellt:

"Ein weiteres Thema der Konferenz war die Verteilung der datenschutzrechtlichen Verantwortung in der TI. Hier bestand seit längerer Zeit Unklarheit, ob die sogenannten Konnektoren, die als Schnitt- und Verbindungsstelle zwischen den Praxissystemen in z. B. Arztpraxen und der TI fungieren, unter die Verantwortung der Praxisbetreiber oder der gematik fallen.

Da es die gesetzliche Aufgabe der gematik ist, den operativen und sicheren Betrieb der TI zu gewährleisten und sie in diesem Rahmen die Mittel für die Datenverarbeitung in der TI wesentlich bestimmt, kam die DSK zu der Auffassung, dass der gematik neben den Betreibern der Arztpraxen eine datenschutzrechtliche Mitverantwortung für die Konnektoren zufällt. Um diese Verantwortungsteilung künftig rechtssicher zu regeln, empfiehlt die dem Gesetzgeber, hier eine normenklare gesetzliche Regelung zu schaffen."

Eine Reaktion des Bundesgesundheitsministerium auf die Feststellung der DSK liegt noch nicht vor. Deshalb wendet sich die zivilgesellschaftliche Gruppe Stoppt-die-E-Card nun direkt an die Ärzte:

 " Es ist derzeit noch nicht absehbar, welche rechtlichen und praktischen Folgen dieser Beschluss haben wird. Alle (Zahn-)Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen, die sich bisher trotz Sanktionsandrohungen geweigert haben, einen Konnektor zu bestellen oder ihn installieren zu lassen, sind nach diesem Beschluss gut beraten, wenn sie sich zum Schutz des Arztgeheimnisses und der Patient*innen- und Behandlungsdaten weiterhin einem Konnektor-Anschluss verweigern.

Aber auch diejenigen Praxisinhaber*innen, die sich dem politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Druck gebeugt und einen Konnektor installiert haben, haben jetzt gute Gründe,

Aus diesem Anlass weisen die Datenschützer auch erneut auf ihre Veranstaltung in Frankfurt (Bürgerhaus Gallus) am Samstag, 21.09.2019 ab 16:00 Uhr hin. Dort ist Gelegenheit zum Meinungs- und Informationsaustausch. Die Dipl.-Psychologinnen Hildegard Huschka und Claudia Reimer, beide niedergelassen als Psychotherapeutinnen im Schwalm-Eder-Kreis, haben sich frühzeitig gegen die Zwangsanbindung an die TI engagiert über den Arbeitskreis Psychotherapie Schwalm-Eder. Beide sprechen auf der Veranstaltung über Ihre Motive und Ihre Erfahrungen in der Auseinandersetzung um den Zwangsanschluss an die Telematik-Infrastruktur.

Weitere Einzelheiten zu dieser Veranstaltung sind hier https://patientenrechte-datenschutz.de/wp-content/uploads/2019/08/einladung-2019.09.21-final.pdf
nachzulesen.

Mehr dazu bei https://ddrm.de/
und https://ddrm.de/mehr-als-10-der-hessischen-aerztinnen-und-psychotherapeutinnen-werden-wg-verweigerung-des-anschlusses-an-die-telematikinfrastuktur-mit-honorarkuerzung-bestraft/
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/events/2548-20190921.htm
und https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2019/22_ZwDSK.html


Kommentar: RE: 20190914 Datenschutzkonferenz sieht Gematik in der Verantwortung

Zwangsmaßnahmen geht Ärzte wegen Anschlussverweigeung - ich glaub' die spinnen wohl.

La., 14.09.19, 12:57



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Erstellt: 2019-09-14 08:48:39
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