30.05.2019 BND soll Bürgern Hilfestellung leisten

Klage gegen BND erfolgreich

Werden jetzt Mitarbeiter des BND alten Menschen über die Straße helfen? Damit ist wohl nicht zu rechnen aber das Bundesverwaltungsgericht hat kürzlich festgestellt, dass der Bundesnachrichtendienst bei Anfragen nicht einfach mauern darf.

Auskünfte zu Umweltinfos muss auch der Geheimdienst seinen Bürgern liefern und er muss die bei der Antragstellung auch beraten. Der BND hatte sich zwei Jahre lang geweigert an Frag-den-Staat Auskünfte zu Umweltinformationen zu geben. Die Antworten gingen über "Offensichtlich missbräuchlich", "nicht zweckorientiert" bis zu "bloße Ausforschung".

Auch ein Geheimdienst muss transparent sein. Im Bereich der Umweltinformationen gibt es anders als im Bereich des Informationsfreiheitsgesetzes keine Ausnahme für den BND. Da man nicht weiß, was der Geheimdienst  weiß, kann schwer spezifische Informationen anfragen. In diesem Punkt stellte das Gericht fest, dass der Geheimdienst bei Anfragen den Bürger unterstützen muss.

Das zeigt das große Potenzial des Umweltinformationsgesetzes. Es verlangt nämlich von Behörden nicht nur Transparenz, sondern auch Kooperation und Hilfestellungen. Mal sehen, wie sich das in der Praxis auswirkt ...

In Zukunft muss man also nicht fragen "Warum durfte Edward Snowden nicht zum NSA Untersuchungsausschuss kommen?" sondern "Welche CO2 Mengen wurde durch sein Verbleiben in Moskau eingespart?" - natürlich unter Einbeziehung seiner höheren Heizkosten in Moskau und des Reiseaufwands für seine geheimdienstliche Beobachtung durch unseren Auslandsgeheimdienst dort ...

Mehr dazu bei https://fragdenstaat.de/blog/2019/05/29/klage-gegen-bnd-erfolgreich-geheimdienst-muss-grundsatzlich-auskunft-geben/
und Anfragen an den BND https://fragdenstaat.de/behoerde/bundesnachrichtendienst/


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Tags: #Klage #fragdenstaat #Geheimdienste #BND #Zensur #Transparenz #Informationsfreiheit #Anonymisierung #Meinungsmonopol #Meinungsfreiheit #Pressefreiheit #Verhaltensänderung
Erstellt: 2019-05-30 10:26:19
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