Förderer und Bremser beim Whistleblowerschutz
Beide "Fraktionen" sind in der EU vorhanden und die Fronten sind so verhärtet, dass es nur langsam voran geht. Nun gab es im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments vor wenigen Tagen eine vorläufige Vereinbarung bei den Trilogverhandlungen. Vor drei Tagen, am Freitag, den 15. März, bestätigte der Rat der EU seine Einigung mit dem Europäischen Parlament. Es wird erwartet, dass das Plenum des Parlaments Mitte April die Richtlinie genehmigt.
Die Forderung, den Hinweisgebern Schutz zu gewähren, wenn sie sich direkt an die zuständigen Behörden wenden, wurde nach einer starken Kampagne von Gewerkschaften und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft akzeptiert. Die Bundesregierung hat zuvor alles versucht Whistleblower zu zwingen zuerst innerhalb des eigenen Unternehmens vorzusprechen. So eine Forderung führt in der Regel zur Einschüchterung des Whistleblowers oder sogar zu Sanktionen gegen ihn.
Zur Einigung beigetragen haben in der Woche vor dem Abschluss der vorläufigen Vereinbarung zwei Petitionen mit insgesamt über 280.000 Unterschriften an die Berichterstatterin des Europäischen Parlaments, Virginie Rozière.
Die Mitglieder der Plattform WhistleblowersProtection.EU begrüßten vor allem die vorläufige Einigung, die das Europäische Parlament, die Kommission und der Rat in den frühen Morgenstunden des 12. März erzielt haben. Es wird erwartet, dass die Europäische Union in Kürze die wichtigste Richtlinie der EU zum Schutz von Informanten verabschieden wird. Es ist ganz wichtig, dass die endgültige Gesetzgebung die Informanten umfassend schützt und die Informanten ermutigt, Verfehlungen zu melden, unabhängig davon, welchen Weg sie für den geeignetsten halten, sei es die Medien oder die zuständigen Behörden.
In einem offenen Brief an den Europäischen Rat, die Kommission und das Parlament sprechen sich sieben bekannte europäische Whistleblower für eine weitere Verbesserung der Richtlinie und die Beseitigung von Hindernissen für eine sichere Berichterstattung aus. Die Richtlinie sollte noch dahingehend geändert werden, dass es Hinweisgeber völlig offen steht über welchen Weg sie Fehlverhalten melden können.
Neue Gesetze zum Schutz von Hinweisgebern in Irland, Frankreich und den Niederlanden haben in letzter Zeit gezeigt, dass zwischen den EU-Mitgliedstaaten größtenteils Konsens darüber besteht, dass es notwendig ist, die Arbeitnehmer zu schützen und in die Lage zu versetzen, sich über Fehlverhalten am Arbeitsplatz zu äußern. Nun scheinen auch die letzten Bremser auf dem Rückzug.
Auch in Deutschland beginnt das Umdenken
Formal unabhängig von dieser EU Entscheidung aber geprägt von den dortigen Diskussionen hat die Bundesregierung am 5.3.2019 einen "Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung" beschlossen (Drucksache 19/4724). Auch darin wird eine wesentliche Hürde zumindest bei der Meldung und Verfolgung von echten Rechtsverstößen genommen.
Nach dieser Gesetzesanpassung ist eine Information nur noch dann ein Geschäftsgeheimnis, wenn ein "berechtigtes Interesse" an seiner Geheimhaltung geltend gemacht werden kann. In Deutschland gilt dies bei einer Straftat üblicherweise nicht. Whistleblower können sich damit auf "Ausnahmen" vom Geheimnisschutz berufen. Berechtigt ist künftig auch eine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen, wenn diese "geeignet ist, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen".
Zum Schutz der Pressefreiheit wurden in solchen Fällen auch Journalisten vom Beihilfe-Verdacht befreit. Es bleibt aber der Balanceakt für den Whistleblower das Kriminelle am Geschäftsgeheimnis zu erkennen und auch juristisch begründbar deutlich zu machen.
Dabei hätte unser Ehrenmitglied Edward Snowden (Beispielbild Whistleblower) keine Probleme gehabt, denn seine Enthüllungen zeigten der Welt die menschenrechtswidrige verbrecherische Überwachung von Millionen - nur hatte er nicht die kleinste Chance auf ein faires Verfahren.
Mehr dazu bei https://www.whistleblower-net.de/
und https://whistleblowerprotection.eu/blog/making-whistleblowing-work-for-europe/
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Erstellt: 2019-03-19 09:13:00 Aufrufe: 1436
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