Schufa möchte an den Daten der Menschen noch mehr verdienen
Über die Schufa hat sich fast Jede/r mal geärgert, sei es bei einer Wohnungsanmietung, beim Autokauf oder einem Kreditantrag. Eine private Firma gibt eine Einschätzung über unsere finanziellen Möglichkeiten und man glaubt ihr. Niemand fragt, woher sie dieses Wissen hat und ob ihre Einschätzung gerechtfertigt ist.
Klagen auf Herausgabe ihrer Algorithmen sind allesamt gescheitert, so dass wir alle mit Scoring Werten leben müssen, für die niemand .eine Begründung kennt.
Nun will es sich die Schufa noch einfacher machen. In Berlin und wohl auch anderswo schreibt sie die Menschen an und fordert sie auf, sich einen kostenpflichtigen Account bei ihnen anzulegen und dann die eigenen Daten selbst zu pflegen. D.h. allerdings nur, dass man Fehler bemängeln kann, ob sie dann gelöscht, gesperrt oder die Einwände nicht beachtet werden, das weiß man vorher nicht.
Der Brief sieht ungefähr so aus:
Wir schaffen Vertrauen
schufa
SCHUFA Holding AG Privatkunden Service Center
SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 6, 65201 Wiesbaden
Tel.: 0611 -9278-8941
Mo.-Fr.: 08:00-19:00 Uhr
www.meineSCHUFA.de
POSTWURFSPEZIAL
An alle, die Wert auf Transparenz legen
XXXXXXXX
xxxxx Berlin
28. Juni 2018
Behalten Sie Ihre aktuellen SCHUFA-Daten jederzeit online im Blick
Sehr geehrte Damen und Herren,
ob Sie zum Beispiel ein Auto finanzieren möchten oder mit Ihrem Bankberater über einen Kredit sprechen - für einen Dialog auf Augenhöhe mit Ihren Geschäftspartnern ist es gut, wenn Sie über Ihre Bonität Bescheid wissen und darüber, welche Daten in Ihre Bonitätsprüfung fließen. Wichtig ist auch zu wissen, wer sich - zum Beispiel im Online-Handel - gerade nach Ihrer Bonität erkundigt.
Unser Tipp für erfolgreiche Geschäftsabschlüsse: Behalten Sie Ihre Bonität jederzeit im Blick!
Mit dem Produkt meineSCHUFA kompakt erhalten Sie volle Transparenz zu den SCHUFA-Daten zu Ihrer Person, zum Beispiel Adresse, Informationen zu Verträgen und Konten. Sie bekommen jederzeit Einblick in die Informationen, die zur eigenen Bonität und Identität bei der SCHUFA gespeichert sind. Außerdem werden Sie bei Änderungen und Abfragen sofort benachrichtigt. Und bei einer Unregelmäßigkeit ist eine schnelle Reaktion von entscheidender Bedeutung.
Schauen Sie nach, welche Unternehmen wann Auskünfte über Sie einholen! Melden Sie sich bis zum 31.08.2018 auf www.meineSCHUFA.de/gutschein mit Ihrem Gutscheincode an und testen Sie meineSCHUFA kompakt für 30 Tage kostenlos.*
Öffnen Sie für Ihren Gutscheincode einfach das anhängende Sicherheitsdokument.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXX
Leiter Privatkunden Dialog
Angebot:
30 Tage kostenlos
* meineSCHUFA kompakt 30 Tage kostenlose Testphase; danach verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate zürn Preis von derzeit monatlich 3,95 EUR, sofern Sie nicht vorher bis spätestens zum letzten Tag der 30-tägigen Testphase kündigen. Die anschließende Mindestlaufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich, wenn Sie den Service nicht kündigen, automatisch um weitere 12 Monate. Sollten Sie meineSCHUFA kompakt nicht mehr wünschen, können Sie diesen Service kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum jeweiligen Laufzeitende. Alle Preise gelten inkl. gesetzlicher MwSt.
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Vorstand: Dr. Michael Freytag (Vorsitzender), SCHUFA Holding AG
Sitz Wiesbaden Alexander Boldyreff Holger Severitt, Peter Villa HRB 12286 Amtsgericht Wiesbaden
Dieses Auftreten steht den Datenschnüfflern von Facebook und Google in nichts nach - da ist man einfach sprachlos.
Mehr dazu bei https://www.aktion-freiheitstattangst.org/cgi-bin/searchartl.pl?suche=Schufa&sel=meta
Kommentar: RE: 20180825 Schufa: Bürger sollen ihre Daten selbst abliefern
Wie ist die kostenpflichtige Schufa-Auskunft eigentlich mit der DSGVO vereinbar?
Was passiert wohl, wenn man nach dem DSGVO Auskunft über die Schufa-Daten haben will? Oder gar einen Löschantrag stellt?
Sind die alten Verträge, in denen der Schufa-Datensammelei zugestimmt wurde, überhaupt noch rechtskräftig? Zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Verträge gab es das Recht auf Löschung gespeicherter Daten noch gar nicht. Muss die Zustimmung zur weiteren Speicherung der Daten nicht neu erteilt werden? Was bei jedem Newsletter Pflicht sein soll, gilt wohl nicht für die Schufa?
Widerspricht das nicht dem dritten Artikel des Grundgesetzes, dem unveräußerlichen Grundrecht auf Gleichheit vorm Gesetz? Oder achten die BundesrichterInnen diesen Artikel in diesem Fall genauso wenig wie bei ihrer Rechts-sprechung zur Cannibis-Prohibition?
Was ist mit neuen Verträgen? Gilt für die Schufa nicht die DSGVO? Muss die Zustimmung zur Datenspeicherung bei der Schufa nicht in einem separaten Verfahren gesammelt werden? Warum hat die Schufa uns noch nicht informiert, wie sie unsere Daten jetzt nach dem DSGVO schützt und wie sie unser Recht auf Löschung der gespeicherten Daten umsetzt? Es ist wohl kaum statthaft, diese Daten ewig zu speichern?
Außerdem: Wenn niemand den Algorithmus kennt, wie kann der Gesetzgeber dann sicher sein, dass nicht die Herkunft (der Nachname), das Geschlecht, der Wohnort oder die familiären Verhältnissen (die Klasse) einen Einfluss auf das Kreditscoring haben und wie kann er unser unveräußerliches Grundrecht auf Nicht-Diskriminierung also schützen?
Ha., 26.08.2018 21:09
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Erstellt: 2018-08-25 00:14:45 Aufrufe: 14274
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