22.05.2018 Keine Abschiebungen nach Afghanistan

Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan

Als Mitglied im Flüchtlingsrat Berlin rufen wir heute mit dieser Pressemitteilung zur Demonstration am Frankfurter Flughafen auf.

Pressemitteilung Berliner Bündnis gegen Abschiebungen nach Afghanistan 22.05.2018

Keinen Rechtspopulismus auf dem Rücken vongeflüchteten Menschen- keine Abschiebungen nach Afghanistan

Trotz anhaltender lebensgefährlicher Situation in Afghanistan sollen auch heute, den 22. Mai 2018, wieder Menschen im Zuge einer Sammelabschiebung vom Flughafen Frankfurt am Main nach Kabul abgeschoben werden. Das Afghan Refugees Movement ruft für den heutigen Dienstagabend zur Demonstration am Frankfurter Flughafen auf.

Selten hatte die Regierung in Punkto Abschiebungen so viel medialen und gesellschaftlichen Rückhalt wie zur Zeit. Indem die Bundesrepublik Deutschland behauptet, es würden nur Straftäter, Gefährder und „hartnäckige Identitätsverweigerer" nach Afghanistan abgeschoben werden – die Definition dieser Personengruppen bleibt völlig schwammig - ist es ein Leichtes, die Abgeschobenen, die Abzuschiebenden und die Abschiebungsgegnerinnen zu diffamieren und zu kriminalisieren, wie kürzlich eindrücklich bewiesen von dem neuen Innen- und Heimatminister Horst Seehofer:

"Ich habe kein Verständnis für Menschen, die gegen die Abschiebung von Straftätern protestieren. Das ist ein Verfall der guten Sitten".

Dabei muss dem Innen- und Heimatminister bewusst sein, dass als Straftäterin bereits eine Person gilt, die zu einer Geldstraße von 50 Tagessätzen verurteilt wurde. Dafür reicht beispielsweise das mehrmalige Nutzen öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein aus.

Die Definition, wer als „hartnäckiger Identitätsverweigerer“ gilt, ist allein Sache der zuständigen Ausländerbehörden. Als "Gefährder"betrachtet die Bundesrepublik Deutschland eine Person, von der "bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie politisch motivierte Straftaten von erheblicher Bedeutung, insbesondere solche im Sinne des § 100 a Strafprozessordnung (StPO), begehen wird." (https://www.bundestag.de/blob/503066/8755d9ab3e2051bfa76cc514be96041f/wd-3-046-17-pdf-data.pdf)

Diese Formulierung geht auf eine Abstimmung der Leiter der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamtes (BKA) von 2004 zurück. Völlig offen bleibt jedochdie Definition der "bestimmten Tatsachen" und welchen Informationen und Informantinnen vertraut werden kann und soll.

Afghanistan ist laut dem Global Peace Index 2017 das zweitunsicherste Land der Welt. Etliche Berichte und Gutachten zeigen,dass es keine sicheren Gebiete gibt und die Gefahr für Leib und Leben insbesondere für Rückkehrerinnen besonders hoch ist.

Deshalb fordern wir den sofortigen bundesweiten Abschiebestopp nach Afghanistan und alle europäischen Länder, von denen nach Afghanistan abgeschoben wird sowie eine Bleiberechtsregelung für geduldete Afghaninnen.


Flüchtlingsrat Berlin e.V.
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin

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Erstellt: 2018-05-22 10:04:39
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