12.04.2018 Gründungsaufruf der Berliner Allianz für Freiheitsrechte

Berliner Allianz für Freiheitsrechte fordert: Nein zur Ton- und Videoüberwachung an öffentlichen Orten

Jedes Jahr wächst Berlin um mehrere zehntausend Menschen. Jedes Jahr besuchen mehr Tourist*innen als im Vorjahr die Hauptstadt, während die Verbrechenszahlen insgesamt nicht steigen. Letztes Jahr sanken sie sogar.   
Wir wollen, dass Berlin weiterhin eine weltoffene, lebenswerte, freie und sichere Stadt für alle bleibt. Egal ob Sie in Berlin geboren, zugezogen oder nur zu Besuch sind. Egal ob Sie alt oder jung, arm oder reich, gläubig oder ungläubig sind.   
Damit dies so bleibt, sind wir für alle zielgerichteten Vorschläge offen.   

Aber der Vorschlag der Überwachungsinitiative mit dem irreführenden Namen „Aktionsbündnis für mehr Videoaufklärung und Datenschutz" trägt nicht dazu bei, die Freiheit und Sicherheit in Berlin zu verbessern. Der Gesetzesvorschlag des Überwachungsbündnisses, über den wahlberechtigte Berliner*innen eventuell 2019 abstimmen könnten, verstößt an mehreren Punkten gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, gegen elementare Grundrechte und unser Verständnis einer freien Gesellschaft.   

Was das Überwachungsbündnis will - und warum das kein Beitrag zur Sicherheit ist

Das Überwachungsbündnis will das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) so ändern, dass in Berlin prinzipiell an allen öffentlichen Orten eine Ton- und Videoüberwachung möglich ist. Das Überwachungsbündnis will alle Orte, an denen Straftaten geschehen, geschehen könnten, verabredet oder vorbereitet werden oder an denen große Menschenmengen sind, überwachen.   

Das soll in Berlin mit bis zu 2500 Kameras an 50 öffentlichen Plätzen geschehen. Die Orte sollen von der Polizei in Zusammenarbeit mit dem zu gründenden Berliner Institut für Kriminalprävention festgelegt werden. Das Institut soll, in der von der Überwachungsinitiative vorgeschlagenen Form, nur Vorschläge zum Einsatz der Videoüberwachung machen. Es wird nicht wissenschaftlich arbeiten und verstößt gegen verfassungs- und europarechtliche Vorgaben zur Datenschutzaufsicht. Außerdem sollen 300 große Fahrradabstellplätze überwacht werden. Diese Zahlen werden in den Fußnoten des Gesetzesentwurfs genannt, mit dem in den vergangenen Monaten Unterschriften gesammelt wurden. Mögliche Orte nennt das Überwachungsbündnis nicht. Die Zahl der Kameras, etwa fünfzig pro Ort, wird ebenfalls nicht begründet.   

Die Bild- und Tonüberwachung kann, so die Überwachungsinitiative, auch geheim erfolgen. Es soll, ohne eine öffentliche Diskussion, immer die modernste Technik und möglichst „intelligente" Videoüberwachung eingesetzt werden. So sollen Verbrechen ausschließlich mit technischer Hilfe aufgeklärt und verhindert werden.   

Mit der vom Volksbegehren angestrebten „intelligenten" Videoüberwachung wird die Unschuldsvermutung missachtet und jeder Mensch im öffentlichen Raum als potentielle Straftäter*in betrachtet. Mittels Algorithmen sollen „akut gefährliche Situationen" automatisch erkannt werden. Es geht um die Überwachung von Personen, die aufgrund der Prognosen von Algorithmen Straftaten begehen könnten. Oder sich einfach nur auffällig verhalten. Dafür sollen alle Personen, die sich an einem Ort aufhalten, überwacht und ihre Gespräche abgehört werden. Dies ist vollkommen unangemessen und nach geltendem Recht auch nicht verhältnismäßig. Zudem geht mit einer solchen umfassenden Überwachungstechnologie eine große Missbrauchsgefahr einher.   

Bisherige Erfahrungen mit der Videoüberwachung sprechen gegen die vollmundigen Versprechen der Überwachungsinitiative, dass durch Videokameras Verbrechen verhindert werden können.   

Wenn die Kameras allerdings vor allem zur Aufklärung von Verbrechen eingesetzt werden sollen, fehlt dem Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz. 
 
Warum die Berliner Allianz für Freiheitsrechte den Gesetzesvorschlag ablehnt

Das Überwachungsbündnis möchte die Bild- und Tonaufnahmen einen Monat lang speichern. Verschiedene datenschutzrechtliche Regelungen sehen jedoch vor, dass Videoaufnahmen unverzüglich zu löschen sind. Derzeit speichert die BVG Bildaufnahmen 48 Stunden lang. Tonaufnahmen fertigt sie überhaupt nicht an.   

Das Speichern von Tonaufnahmen ist ein akustischer Lauschangriff, der nur in sehr wenigen Fällen mit hohen juristischen Hürden erlaubt ist. NACH GELTENDEM STRAFPROZESSRECHT MUSS DIE BELAUSCHTE PERSON - AUCH WENN SIE IN DER ÖFFENTLICHKEIT ABGEHÖRT WERDEN SOLL - VERDÄCHTIG SEIN, EINE BESTIMMTE TAT BEGANGEN ZU HABEN.   

Mit der vom Volksbegehren angestrebten "intelligenten Technik" der Videoüberwachung, wird dieser Grundsatz grob vernachlässigt. Mittels eines "speziellen Algorithmus" sollen "potentiell gefährliche Situationen" in "automatischer Früherkennung" identifiziert werden. Hieraus geht eindeutig hervor, dass es nicht nur um die Überwachung Tatverdächtiger geht, sondern um die Überwachung von Personen, denen anhand entsprechender Algorithmen ein mehr oder weniger großes Potential zur Begehung einer Straftat pauschal zugesprochen wird. Dies erscheint vollkommen unangemessen und wird dem Strafprozessrecht nach auch nicht hinnehmbar sein. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte ist ebenso wie das Missbrauchspotential einer solchen pauschalisierenden Filter-Strategie inakzeptabel groß. Videoüberwachung zur aktiven Verhinderung von Straftaten, ist daher kein praktikabler Weg und grundsätzlich abzulehnen".

Das Land Berlin hat im Bereich der Strafprozessordnung keine gesetzgeberische Kompetenz. Es kann eine so weitreichende Regel, die alle Menschen betrifft, die sich im Umfeld einer nicht zwingend gekennzeichneten Bild- und Tonüberwachung aufhalten, nicht beschließen.   

Die Berliner Allianz für Freiheitsrechte fordert: Keine Verhandlungen über diesen Gesetzesvorschlag

Wir, die Unterzeichnenden, halten den Vorschlag des Überwachungsbündnisses für einen gefährlichen Irrweg. Er verstößt gegen elementare Freiheitsrechte und führt nicht zu mehr Sicherheit.   

Deshalb lehnen wir diesen unverhältnismäßigen und sehr wahrscheinlich verfassungswidrigen Gesetzesentwurf ab.   

Die Gründungsmitglieder der Berliner Allianz für Freiheitsrechte und Erstunterzeichner*innen dieses Aufrufs sind:   

Organisationen


Parteigliederungen


Privatpersonen

Die Berliner Allianz für Freiheitsrechte freut sich über weitere Unterstützer*innen.   

Das nächste Treffen der Berliner Allianz für Freiheitsrechte ist am Mittwoch, den 25. April, um 19.00 Uhr im Haus der Demokratie und Menschenrechte (Greifswalder Straße 4, Berlin)   

Homepage: baff.berlin

Kontakt für Rückfragen und weitere Informationen:   
Axel Bussmer,
Humanistische Union - Landesverband Berlin-Brandenburg,
Telefon 030 - 204 25 04 ,
E-Mail: bussmer@humanistische-union.de  

Mehr dazu bei https://www.baff.berlin
und auf unseren Seiten https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6343-20171001-videoueberwachung-ein-eingriff-in-die-informationelle-selbstbestimmung.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6341-20180126-verdeckter-video-und-lauschangriff-verfassungswidrig.htm
und https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6332-20180119-nein-zum-buendnis-fuer-mehr-videoaufklaerung.htm


Kommentar: RE: 20180412 Gründungsaufruf der Berliner Allianz für Freiheitsrechte

Das wurde ja auch Zeit, dass mal jemand gegen den CDU Wahnsinn aufsteht.
Alle Menschen an jedem möglichen Ort abhören und beobachten und verfolgen - das ist absolut grundrechtswidrig!
Auf eine Klage und ein Urteil des BVerfG nach 8 Jahren (wie beim BKA Gesetz von 2008) zu warten bringt nichts.
Die Menschen müssen endlich aufwachen, dass sie sich ihren STASI Käfig selbst schmieden mit der Zustimmung zu einem "Begehren".
Südkreuz ist schon ein Vorgeschmack (https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6261-20171119-gegen-den-verunsicherungsbahnhof-suedkreuz.htm) auf Totalüberwachung. Da fehlen nur die Mikrofone ...
... und ein schönes Video von Gerd Conradt dazu Let's Face It (https://youtu.be/O1TSMAoDYHY)(6 Min)

Sally, 13.04.2018 10:39


RE: 20180412 Gründungsaufruf der Berliner Allianz für Freiheitsrechte

Das Echo in den Medien auf diese PM war wieder mal typisch.
Nur in der taz und bei netzpolitik.org war was zu lesen. Die Berliner Zeitung schreibt nur was für(!) Videoüberwachung https://www.berliner-zeitung.de/berlin/videoueberwachung-in-berlin-vor-allem-frauen-und-aeltere-finden-kameras-gut-29948236
Die PM von Baff ging an über 1000 Redaktionen in Deutschland!

Sonja, 18.04.2018 12:31


Kategorie[27]: Polizei&Geheimdienste Short-Link dieser Seite: a-fsa.de/d/2Uc
Link zu dieser Seite: https://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/6434-20180412-gruendungsaufruf-der-berliner-allianz-fuer-freiheitsrechte.htm
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Erstellt: 2018-04-12 08:22:15
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