Geheimdienst soll auch einzelne friedliche Bürger überwachen
... das wollte die CDU in Berlin durchsetzen, nachdem die CSU in Bayern eine solche anlasslose Überwachung der Menschen in ihrem Bundesland durchgesetzt hat. Eine Verfassungsklage dagegen ist nur noch einen Frage der Zeit, vor allem, wenn man die abenteuerliche Begründung (S. 23, rechte Spalte) zu dem bayerischen Fehltritt liest: Weil der Bundesgeheimdienst kein Recht dazu hat, friedliche Einzelpersonen zu überwachen, müsse jetzt dringend der Landesgeheimdienst dieses Recht bekommen!
Die CDU in Berlin biss sich aber die Zähne an der rot-rot-grünen Landesregierung aus, die diesen maßlosen Schritt in den Überwachungsstaat ablehnte. Interessant ist dagegen das Abstimmungsverhalten der "liberalen Bürgerrechtspartei" FDP. Die FDP in Person des Abgeordneten Holger Krestel enthielt sich dazu.
Mehr dazu bei https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/vorgang/d18-0509%20Neu.pdf
und https://berlin-mitte.gegen-ueberwachung.de/2017/09/cdu-niemand-soll-mehr-der-geheimdienstueberwachung-entkommen/
und https://www.rbb-online.de/imparlament/berlin/2018/11--januar-2018/11-januar-2018---20--Sitzung-des-Berliner-Abgeordnetenhauses1/bernd-schloemer--fdp---top4.html
und https://www.berlin.de/sen/inneres/verfassungsschutz/grundlagen/rechtsgrundlagen/
Kommentar: RE: 20180114 CDU-Berlin für Totalüberwachung
Wer hätte von der Blockflötenpartei auch was anderes erwartet.
Freiheit ist für die doch ein Fremdwort. Denen geht es doch nur um ihren persönlichen Vorteil, siehe Heilmann (Wahlkampfgelder), Landowsky (Bauskandale), Diepgen (BER), u.v.a.
Marwin, 14.01.2018 11:23
RE: 20180114 CDU-Berlin für Totalüberwachung
Wenn das BVerfG die EuGH -Urteile zur VDS ernst nimmt, wie heute geschrieben, dann muss es den Bayern und der Berliner CDU ihre Totalüberwachung auch um die Ohren hauen.
Personen, "bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte" sind nicht zu überwachen - weder mit VDS noch durch den Verfassungsschutz!
Eine Partei, die etwas anderes verlangt ist eine verfassungswidrige Partei - reicht das nicht mindestens für Berufsverbote aller ihrer Mandatsträger?
Sabine, 16.01.2018 10:03
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Erstellt: 2018-01-14 10:34:09 Aufrufe: 1428
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