Bericht einer Prozessbeobachtung in Hamburg
Das Komitee für Grundrechte und Demokratie beobachtet die Prozesse gegen Demonstranten bei den G20 Protesten, wie sie auch mit Rechtsanwälten die Demos beobachtet hatten. Seit Mitte Oktober 2017 waren sie dabei als vor dem Amtsgericht in Hamburg Altona die Vorwürfe gegen den 19-jährigen Italiener Fabio V. verhandelt werden.
Fabio V. war am Morgen des 7. Juli im Rahmen der G20-Proteste in der Hamburger Straße Rondenbarg festgenommen worden. Dort war es zu einem der umstrittensten Polizeieinsätze während des G-20-Gipfels gekommen, bei dem mit Abstand die meisten Personen vorläufig festgenommen wurden und zugleich 14 verletzte DemonstrantInnen zum Teil mit offenen Knochenbrüchen ins Krankenhaus gebracht wurden.
Fabio V. war vom Tage der Demonstration bis zum 27.11.2017 in Untersuchungshaft und gehört damit von allen am Rondenbarg Festgenommenen zu den am längsten in U-Haft sitzenden. Alle Haftverschonungsanträge wurde von der Staatsseite mit Widersprüchen durch 3 Instanzen gepeitscht. Am 18. Juli hatte das Landgericht eine Haftverschonung ausgesprochene, die vom Oberlandesrichter Tully am 21. Juli mithilfe drastischer Aussagen über die Persönlichkeit des jungen Mannes, die einer Vorverurteilung gleichkamen, aufgehoben wurde.
Wie Oberlandesrichter Tully zu seinen Einschätzungen kam, ist unklar, denn Fabio V. hatte sich bis dahin weder zu den Vorwürfen geäußert, noch lag ein psychologisches Gutachten über ihn vor.
Der Bericht des Komitee für Grundrechte und Demokratie zeigt recht deutlich, dass weder der Polizeieinsatz am Rondenbarg begründet war und dass auch die Anklage gegen Fabio V. auf wackligen Beinen steht. Von den sechs Polizeizeugen konnte nur einer der sechs Beamten, ein Polizist der Berliner Blumberger BFE-Einheit, die Fragen „Kennen Sie Fabio V.?“ oder „Haben Sie Fabio V. schon einmal gesehen?“ mit „Ja“ beantworten. Er hatte ihn zum Gefangenentransport gebracht.
Lesenswert sind auch die sehr unterschiedlichen Schilderungen der Polizisten über die angeblichen "Gewalttaten" und ihr Nichtvorhandensein auf Fotos und den Videos, die dem Gericht vorgelegt wurden. Seit dem vierten Verhandlungstag wird von der Verteidigung versucht, die polizeilichen Funkprotokolle jenes Morgens als Beweismittel anzufordern, das hat die Soko „Schwarzer Block“ bisher verweigert - Transparenz sieht anders aus.
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Erstellt: 2018-01-03 11:25:28 Aufrufe: 1461
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