26.12.2017 Amtsgericht Bonn verurteilt Friedensreiter

Richter trauen sich nicht über grund- und völkerrechtswidrige Kriege zu urteilen

Das Bonner Amtsgericht musste erneut wegen des Betretens des Kriegsübungsplatzes Colbitz-Letzlinger Heide urteilen. Der Truppenübungsplatz in der Altmark wurde für 100 Mio. Euro für die "Aufstandbekämpfung" ausgebaut und wird von Rheinmetall für die Bundeswehr betrieben.

Jörg Lauenroth-Mago von der Initiative „Reiterinnen und Reiter für den Frieden“ hatte gegen den erstinstanzlich verhängten Bußgeldbescheid über 428,50 Euro Widerspruch eingelegt, so dass es zur Hauptverhandlung kam.

Der Beklagte machte deutlich, dass mit Hilfe dieses Übungsgeländes grundgesetz- und völkerrechtswidrige Kriege simuliert würden, in denen in der Realität auch unzählige ZivilistInnen getötet werden. Er verwies auf den von Oberst Klein veranlassten Bombenabwurf nahe Kundus im September 2009, bei dem etwa 140 Menschen verbrannten. Auf diesem Gelände wird in der künstlich erbauten Stadt Schnöggersburg der Häuserkampf trainiert.

Die Aktion der „Reiterinnen und Reiter für den Frieden“ sei völlig transparent geplant und auch angekündigt worden. Während des Ritts gerieten die sechs Reiterinnen und der Betroffene an eine neue Zufahrtsstraße zum Gelände, an der sie von Security-Leuten gestoppt wurden. Diese schrieen sie an, drohten mit Waffengewalt und schufen so eine sehr beängstigende Situation.

Die Richterin anerkannte das Recht auf demonstrationsfreiheit, wollte aber auf den Vorwurf der Vorbereitung völkerrechtswidriger Angriffskriege nicht konkret eingehen. Sie senkte aber wegen der Fahrlässigkeit der Begehung und der anerkennenswerten Motivation des Friedensreiters die Buße auf 100,- Euro.

Mehr dazu bei http://www.grundrechtekomitee.de/node/902


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Erstellt: 2017-12-26 12:42:19
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