EU - U.S. Privacy Shield - First annual Joint Review
Die WP29 Arbeitsgruppe der EU, die Versammlung der Datenschutzbeauftragten aller EU Staaten hat nach zwei Jahren Privacy Shield als Ersatz für das vom EuGH als illegal eingestufte Safe Harbor Abkommen das erste "Betriebsjahr" begutachtet. Unglücklicherweise war diese "erste Jahr" auch das erste Jahr der Präsidentschaft von Donald Trump ( Trump tritt Privacy Shield mit Füßen ).
Aber auch ungeachtet dessen fällt das Urteil über Privacy Shield nicht günstig aus. Das fast 40-seitige Dokument gewichtet bei allen betrachteten Punkten etwa 1:5 bei Positiva zu Bedenken.
So sieht das im kommerziellen Bereich aus:
On the commercial aspects of the Privacy Shield
A. Improvements brought by the Privacy Shield
B. Remaining concerns
1. Lack of guidance and information
2. HR Data
3. Lack of oversight and supervision of compliance with the Principles
4. Application of the Privacy Shield to processors established in the US
5. Automated-decision making/Profiling
6. Self-Certification Process and Cooperation between U.S. authorities in the Privacy Shield mechanism
Besonders durch die oben erwähnte Weigerung des Präsidenten (EU-) Ausländern irgendwelche Rechte in der US-Rechtsprechung in Bezug auf "Sicherheitsgesetze" zu geben, fällt die Einschätzung über die Möglichkeiten von EU-Bürgern oder EU-Behörden zur Durchsetzung von Auskünften oder gar Beschwerden noch negativer aus:
On the derogations to the Privacy Shield to allow access to data for Law Enforcement and National Security purposes
A. Improvements since the adoption of the Privacy Shield
B. Concerns
1. Collection of data (under section 702 and under EO 12333)
2. Oversight
3. Redress for EU individuals
4. Ombudsperson mechanism
5. Access to data for law enforcement purposes
In ihrem Fazit droht die WP29 Arbeitsgruppe mit dem Verlassen der Verhandlungen und der erneuten Anrufung des EuGH, wenn die US Seite nicht auf die Bedenken eingeht:
Die WP29 hat jedoch eine Reihe von wichtigen Bedenken aufgezeigt, die berücksichtigt werden müssen sowohl von der Kommission als auch durch die US-Behörden. Daher fordert die WP29 die Kommission und die zuständigen US-Behörden auf, die Diskussionen wieder aufzunehmen.
Ein Aktionsplan muss sofort erstellt werden ... Prioritäre Anliegen müssen bis zum 25. Mai 2018 geklärt werden.
Die WP29 erwartet, dass die verbleibenden Bedenken spätestens bei der zweiten gemeinsamen Überprüfung behoben werden. Für den Fall, dass die Bedenken der WP29 in den vorgegebenen Zeitfenstern nicht behoben werden, werden sie ihre Mitglieder davon abberufen und die WP29 wird geeignete Maßnahmen ergreifen, einschließlich der Entscheidung zum Schutz der Privatsphäre nationale Gerichte oder Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zu richten.
Das Kind/Abkommen ist, wie wir schon vor 2 Jahren festgestellt hatten, nicht durch einen missliebigen Präsidenten ins Wasser gefallen, die grundlegenden Formulierungen und Festkegungen waren, genau wie bei Safe Harbor, nicht genau genug bestimmt und haben den Unternehmen und auch den staatlichen Behörden in den USA viel zuviel Freiraum gelassen.
Mehr dazu bei http://ec.europa.eu/justice/data-protection/index_en.htm
und alle EU Dokumente zu Privacy Shield
und eine Auswahl dazu bei uns Trump tritt Privacy Shield mit Füßen , Nutzt Alternativen statt US Internet-Dienste! , Erste Bußgelder gegen US-Speicherer , Bei "Safe Harbour 2" droht EU-Kapitulation , Safe Harbor wird Privacy Shield
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Erstellt: 2017-12-10 09:51:45 Aufrufe: 1802
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