US-Regierung erhält beschränkten Zugriff auf Nutzerdaten einer Trump-Protestseite
Trump No 32: Die US-Regierung möchte Seitenbetreiber und die Besucher der Trump-kritischen Webseite Dreamhost identifizieren. Der Hosting-Provider Dreamhost wollte die Datenherausgabe verhindern und klagte. Nun entschied der zuständige Richter, dass für Ermittlungen gegen Anti-Trump-Protestierende zuerst nur anonyme Daten herausgeben werden müssen. Dreamhost darf Informationen und Details entfernen, die zur Identifizierung benutzt werden könnten. Das umfasse etwa Namen, Adressen, E-Mail- und IP-Adressen und Inhalte. Dreamhost wertete das Urteil als Teilerfolg.
Aber das US-Justizministerium könne das bereinigte Material dann prüfen und darlegen, warum es in einzelnen Fällen mehr Informationen haben will. Dann könnte Dreamhost verpflichtet werden, auch Daten zu übergeben, mit denen Einzelpersonen identifiziert werden können.
Der Rechtsstreit wird also weitergehen ...
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Erstellt: 2017-10-14 00:48:37 Aufrufe: 1572
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