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Warnschuss fürs Finanzamt
Der Fiskus darf einiges – aber eben nicht alles. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden: Ein unbeschränktes Einsichtsrecht in die Buchhaltung der Steuerbürger kommt selbst dem Finanzamt nicht zu.
In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil hat der Bundesfinanzhof eine Grundsatzentscheidung zum neuen Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung getroffen (Az. VIII R 80/06). Die wichtigste Aussage: Selbst die Steuerbehörden dürfen nicht wahllos im Datenbestand von Unternehmen herumschnüffeln.
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Tags: #Finanzamt #Bundesfinanzhof #Datenschutz #Steuern #Steuerpruefung #Buchhaltung
Erstellt: 2009-09-25 08:35:20 Aufrufe: 4907
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