Hersteller des neugierigen Vibrators muss Entschädigung zahlen
Der kanadische Hersteller Standard Innovation muss den Nutzern eines smarten Vibrators Entschädigung zahlen. Nutzer des Vibrator der Marke We-Vibe und der dazugehörigen App erhalten eine Entschädigung in Höhe von 10.000 US-Dollar. Wer nur das Gerät gekauft und es nicht mit dem Internet verbunden hatte, erhält 199 US-Dollar.
Sobald Nutzer das Gerät per Bluetooth mit einem Android-Smartphone oder iPhone verbunden hatten konnte es über die zugehörige App gesteuert werden. Nach Freigabe über die "Connect Lover"-Funktion konnte auch der Partner eingeladen werden, das Gerät zu bedienen.
So weit - so gut ;-))
Dummerweise lud die App vertrauliche Daten an den Hersteller hoch, ohne die Kunden darauf hinzuweisen. Deshalb klagte eine Kundin.
Das Protokoll enthielt den Zeitpunkt der Nutzung und die gewählten Vibrationseinstellungen zusammen mit der Mailadresse der Nutzer. Die Klägerin war der unerwünschten Datenübertragung jedoch nicht selbst auf die Spur gekommen, darüber wurde auf der Hackerkonferenz Defcon im August 2016 von zwei Sicherheitsforscher berichtet.
Der Hersteller Standard Innovation verteidigte sich damit, dass die Datennutzung unter anderem für Marktforschung notwendig sei und außerdem die Temperatur übertragen wurde, um die einwandfreie Funktion zu überwachen.
Mehr dazu bei https://www.golem.de/news/sammelklage-gegen-we-vibe-vibratorhersteller-zahlt-entschaedigung-in-millionenhoehe-1708-129536.html
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Tags: #Verbraucherdatenschutz #Datenschutz #Datensicherheit #Persönlichkeitsrecht #Privatsphäre #Lauschangriff #Überwachung #Verhaltensänderung #Vibrator #WeVibe
Erstellt: 2017-08-19 08:50:44 Aufrufe: 1675
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