15.07.2017 Benachrichtigungspflicht bei Funkzellenabfragen wird ignoriert

Die Ahnungslosen - Wir Insassen der Funkzelle

Wir alle leben in Funkzellen und denken über die möglichen gesundheitlichen Folgen schon lange nicht mehr nach. Wie sieht es denn mit Folgen für die Privatheit aus?

Es gab mal eine Vorschrift (mit vielen Ausnahmen), die die Ermittlungsbehörden anwies, die "False Positives", also die versehentlich in das Raster einer Ermittlung geratenen nach Abschluss derselben darüber zu informieren - und natürlich ihre Daten dann auch zu löschen. Die Löschfristen der Daten richten sich nach den Verjährungsfristen des Ermittlungsgegenstands und können bei Mord lebenslänglich bedeuten. Gleiches gilt für "eingestellte Ermittlungen", denn die könnten ja wieder aufgenommen werden.

Nun ist die Funkzellenabfrage seit kurzem ein Standardermittlungsinstrument der Polizei, den der Bundesrat kürzlich einen Beschluss des Bundestags von Ende Juni bestätigt, der die Mobilfunk-Rasterfahndung nach jedem Wohnungseinbruchdiebstahl ermöglicht.

Mit der Informationspflicht ist es also nichts bei Millionen erfassten Bürgern. Erfahren wir denn wenigstens wie oft und mit welchem Erfolg die Funkzellenortung angewendet wird?

Eine bundesweite Statistikpflicht für nicht-individualisierte Funkzellenabfragen wird erst ab 2018 existieren. Aus den Ländern sind nur Daten über ständig steigende Abfragezahlen zu erkennen. Der ehemalige Piraten-Abgeordnete aus Schleswig-Holstein, Patrick Breyer, sagt "Wir wissen aus Schleswig-Holstein, dass nur jede zwanzigste Funkzellenabfrage zum Ermittlungserfolg beigetragen hat". Reaktionen auf einen Aufruf der Piratenpartei machen deutlich, dass manche Staatsanwaltschaften offenbar aus grundsätzlichen Erwägungen nicht dazu bereit sind, die Betroffenen zu informieren.

Mehr dazu bei  https://www.golem.de/news/handyortung-wir-ahnungslosen-insassen-der-funkzelle-1707-128837.html
und https://www.golem.de/news/wohnungseinbrueche-koalition-verteidigt-erweiterte-vorratsdatenabfrage-1705-127937.html
und https://www.golem.de/news/handyortung-wir-ahnungslosen-insassen-der-funkzelle-1707-128837-2.html

Anmerkung: Wir erleben bei dieser Datenerfassung die gleiche "Gewöhnung", wie auch bei der Nutzung unserer biometrischen Fotos von Ausweis und Pass. Erst die Zusage keiner Verwendung, dann "gelegentliche Abfrage" und nun seit dem Frühjahr direkter Zugriff auf die Fotodatenbank selbst bei Ordnungswidrigkeiten.
Deshalb ruft Aktion Freiheit statt Angst dazu auf gegen die Nutzung unserer Daten z.B. bei der sogenannten "intelligenten Videoüberwachung" am Bahnhof Südkreuz zu protestieren. Kundgebung am Di., 1.8. von 15-18h

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