Sicherheitsbehörden möchten ab morgen wissen, wer eine SIM Karte kauft
Ab morgen ist es soweit, dass Geschäfte SIM Karten, vor allem Prepaid-Karten nur noch gegen Vorlage des Personalausweises abgeben dürfen. Und wenn die/der KäuferIn es wagt, dann auch noch "nichtdeutscher Herkunft" zu sein, dann muss ein "Aufenthaltstitel" her ...
Im Amtsdeutsch hört sich das dann im Telekommunikationsgesetz (TKG) in § 111 Daten so an:
§111 Auskunftsersuchen der Sicherheitsbehörden
Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt und dabei Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergibt oder Telekommunikationsanschlüsse für von anderen vergebene Rufnummern oder andere Anschlusskennungen bereitstellt, hat für die Auskunftsverfahren nach den §§ 112 und 113
- 1. die Rufnummern und anderen Anschlusskennungen,
- 2. den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers,
- 3. bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum,
- 4. bei Festnetzanschlüssen auch die Anschrift des Anschlusses,
- 5. in Fällen, in denen neben einem Mobilfunkanschluss auch ein Mobilfunkendgerät überlassen wird, die Gerätenummer dieses Gerätes sowie
- 6. das Datum des Vertragsbeginns
vor der Freischaltung zu erheben und unverzüglich zu speichern, auch soweit diese Daten für betriebliche Zwecke nicht erforderlich sind; das Datum des Vertragsendes ist bei Bekanntwerden ebenfalls zu speichern. Satz 1 gilt auch, soweit die Daten nicht in Teilnehmerverzeichnisse (§ 104) eingetragen werden. Bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten ist die Richtigkeit der nach Satz 1 erhobenen Daten vor der Freischaltung zu überprüfen durch
- 1. Vorlage eines Ausweises im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes,
- 2. Vorlage eines Passes im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes,
- 3. Vorlage eines sonstigen gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, wozu insbesondere auch ein nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannter oder zugelassener Pass, Personalausweis oder Pass- oder Ausweisersatz zählt,
- 4. Vorlage eines Aufenthaltstitels,
- 5. Vorlage eines Ankunftsnachweises nach § 63a Absatz 1 des Asylgesetzes oder einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Absatz 1 des Asylgesetzes,
- 6. Vorlage einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes oder
- 7. Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis, der Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente oder durch Einsichtnahme in diese Register oder Verzeichnisse und Abgleich mit den darin enthaltenen Daten, sofern es sich bei dem Anschlussinhaber um eine juristische Person oder Personengesellschaft handelt,
soweit die Daten in den vorgelegten Dokumenten oder eingesehenen Registern oder Verzeichnissen enthalten sind.
Es kann also ab morgen kompliziert werden, denn manchen Firmen reicht dafür der Personalausweis nicht aus. Sie setzen auf das noch kompliziertere Post-Ident oder Video-Ident-Verfahren. Damit ist der schnelle Einkauf mindestens eine Sache von einigen Tagen.
Und wozu soll das gut sein? Natürlich sollen mögliche Terroristen daran gehindert werden, anonym an SIM-Karten zur Kommunikation zu gelangen. Diese müssen nun dafür extra eine Bestellung im Ausland aufgeben.
Anmerkung: Damit ist das Gesetz genauso unsinnig, wie die Vorratsdatenspeicherung, die man ebenso einfach umgehen kann, indem man seine Kommunikation über das Ausland abwickelt. Weitere Tipps dazu gibt es bei uns unter http://www.aktion-freiheitstattangst.org/de/articles/901-faq-liste.htm#Wie_kann_ich_die_VDS_umgehen
Mehr dazu bei http://www.focus.de/digital/videos/neues-gesetz-prepaid-karten-gibt-es-ab-1-juli-nur-noch-mit-personalausweis_id_7196565.html
und der entsprechende Paragraf im TKG https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2004/__111.html
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Kommentar: RE: 20170630 SIM Karten ab 1. Juli nur noch mit Personalausweis
ist doch auch logisch, die müssen doch sofort überprüfen, ob sie für dein Handy auch den passenden Trojaner haben, um deine verschlüsselten Nachrichten vor dem Versand lesen zu können ;-))
Marcel, 30.06.2017 21:54
RE: 20170630 SIM Karten ab 1. Juli nur noch mit Personalausweis
In der DDR bekam man Elektroartikel (Steckdosen, Lichtschalter) auch nur gegen Vorlage des Ausweises.
Bi., 30.06.2017 22:42
RE: 20170630 SIM Karten ab 1. Juli nur noch mit Personalausweis
Vorlage eines Ausbildungsnachweises...
Mi., 01.07.2017 01:28
RE: 20170630 SIM Karten ab 1. Juli nur noch mit Personalausweis
Da können wir ja froh sein, dass die Terroristen davon nichts vorher gewusst haben. Sonst wären unter den 60 Millionen Prepaid Karten in Deutschland vielleicht schon welche in deren Händen.
Selten so gelacht ...
Und da redet die Politik noch davon, dass wir uns unsere Freiheit nicht nhemen lassen wollen ... und kassiert täglich mehr davon ein.
Merwan, 01.07.2017 07:01
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Erstellt: 2017-06-30 20:16:55 Aufrufe: 1816
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