22.09.2009: Aufsichtsratsvorsitzender war über Datenaffäre der Deutschen Bank informiert
Das Gutachten der Kanzlei Cleary Gottlieb Steen & Hamilton LLP, in das das WSJ Einblick nehmen konnte, stimmt in wichtigen Punkten nicht mit einer Erklärung überein, die der Aufsichtsrat der Deutschen Bank AG mit Sitz in Frankfurt am 28. Juli abgegeben hatte. Das Kontrollgremium versicherte darin, die fragwürdigen Untersuchungsmethoden seien nicht von einem Aufsichtsratsmitglied genehmigt worden.
Der Bericht kommt hingegen zu dem Schluss, dass einige hochrangige Manager, darunter Börsig und die Führung der Rechtsabteilung, eingeweiht waren. Dabei lässt das Gutachten allerdings offen, wer die Überwachung des kritischen Aktionärs Michael Bohndorf angeordnet hat.
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Tags: #Aufsichtsratsvorsitzender #Datenaffaere #DeutscheBank #Ueberwachung #Aktionaer #Datenschutz #Gutachten
Erstellt: 2009-09-22 07:30:41 Aufrufe: 3253
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