Massiv schlechte deutsche Umsetzung der eigentlich positiven EU-Datenschutz-Grundverordnung
Alle sind dagegen: Egal ob amtierende Datenschutzbeauftragte oder der Ehemalige, auch Verbraucherschützer haben in einer Anhörung im Bundestag zu der Reform, mit dem die Bundesregierung das Bundesdatenschutzgesetz an die neuen EU-Vorgaben anpassen will, die geplanten gestutzten Betroffenenrechte als hochproblematisch bezeichnet. So sah die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhof "erheblichen Nachbesserungsbedarf" für die beschränkten Ansprüche von Bürgern, die Einblick in über sie gespeicherte Daten erhalten wollen und diese gegebenenfalls zu korrigieren oder zu löschen verlangen wollen.
Frau Voßhoff kritisierte auch, dass die Exekutive die Aufsicht über den Bundesnachrichtendienst (BND) "zulasten meines Hauses und des Bundestages verfassungswidrig einschränken" wolle.
Auch mit der Aufweichung der Zweckbestimmung, einem Grundpfeiler des Datenschutzrechts, geht der Gesetzgeber den falschen Weg. Zwecke der Datenverarbeitung dürften nicht einfach geändert werden, ohne die Interessen aller Betroffenen abzuwägen. Der Gesetzgeber müsse hier aufpassen, "dass nicht eine massive Rechtsunsicherheit eintreten wird", meinte Lina Ehrig vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv).
Die Klauseln zur erweiterten Videoüberwachung ermöglichten es Privatpersonen mit "intelligenten Systemen" bald personenbezogene Profile von jedermann erstellen zu können.
Verfassungswidrig und außerdem wegen der ständigen Referenzierungen zur EU-DS-GVO schwer zu lesen - das ist das Fazit der Anhörung. Wieder wird ein Gang nach Karlsruhe notwendig.
Mehr dazu bei https://www.heise.de/newsticker/meldung/Experten-zur-Datenschutzreform-Betroffenen-und-Kontrollrechte-werden-massiv-eingeschraenkt-3665403.html
und der Text der Anhörung https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw13-pa-innen-datenschutz/499054
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Erstellt: 2017-04-01 09:27:48 Aufrufe: 2079
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