16.09.2009: Intelligente Stromzähler haben ein Problem mit dem Datenschutz
Die intelligenten Stromzähler sind neu auf dem Markt. Zu neu, um schon alle Probleme ausgeräumt zu haben? Das meint jedenfalls das "Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein" und weist auf erhebliche Unstimmigkeiten hin. So seien laut seinem Gutachten die meisten Daten, die die intelligenten Zähler sammeln, personenbezogene Daten. Dem Stromlieferanten werde also mitgeteilt, was die Bewohner eines Hauses so alles treiben. Doch das darf nicht sein.
Fazit der Datenschützer: "Die Erhebung abrechnungsrelevanter Daten, also Angaben zu den aus dem Netz entnommenen Energiemengen (kWh) über einem bestimmten Abrechnungszeitraum, durch den Messstellenbetreiber über Smart Meter ist nur auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrages zwischen dem Betreiber und dem Betroffenen gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG zulässig". Und diesen Vertrag gibt es meistens nicht.
Viel Zeit bleibt nicht mehr: Ab dem 1. Januar 2010 sind diese Zähler bei Neubauten vorgeschrieben.
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Tags: #IntelligenteStromzaehler #Datenschutz #Ueberwachung #BDSG #Vertrag #ULD #Gesetz #Neubauten
Erstellt: 2009-09-16 06:07:51 Aufrufe: 4857
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